Bürokratieabbau - 29. April 2021

Bessere Rechtssetzung: Kommission treibt Bürokratieabbau voran

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 29.04.2021

Die Europäische Kommission hat am 29.04.2021 eine Mitteilung über bessere Rechtsetzung angenommen, in der sie mehrere Verbesserungen für das Rechtsetzungsverfahren der EU vorschlägt. Maroš Šefčovič, Vizepräsident für interinstitutionelle Beziehungen und Vorausschau sagte: „Die Kommission verfügt bereits über eines der weltweit besten Systeme für bessere Rechtsetzung, aber wir müssen noch mehr tun. Daher verstärken wir unsere Bemühungen, um die EU-Gesetzgebung zu vereinfachen und die mit ihr verbundenen Belastungen zu verringern. Dabei müssen wir die strategische Vorausschau stärker nutzen und die Nachhaltigkeit sowie die Digitalisierung fördern. Wir können nur erfolgreich sein, wenn alle Interessenträger zusammen an einer EU-Politikgestaltung von hoher Qualität arbeiten, die dann zu einem stärkeren und widerstandsfähigeren Europa führt.“

Die Zusammenarbeit zwischen den Organen der EU sowie mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern, einschließlich der Sozialpartner, der Unternehmen und der Zivilgesellschaft, ist von entscheidender Bedeutung. Die Kommission hat folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

  • Beseitigung von Hindernissen und Bürokratie, die Investitionen in die Infrastruktur des 21. Jahrhunderts und deren Aufbau verlangsamen, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, den Regionen und maßgeblichen Interessenträgern;
  • Vereinfachung von Konsultationen der Öffentlichkeit durch Einführung einer einzigen „Einholung von Erkenntnissen“ auf dem verbesserten Portal „Ihre Meinung zählt“;
  • Einführung des „One-in-one-out“-Grundsatzes, um die Belastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen dadurch zu minimieren, dass den Auswirkungen und den Kosten der Umsetzung der Rechtsvorschriften – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen – besondere Beachtung gewidmet wird; mit diesem Grundsatz wird sichergestellt, dass neu eingeführte Belastungen durch eine Verringerung bereits bestehender Belastungen in demselben Politikbereich ausgeglichen werden;
  • durchgängige Berücksichtigung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, um sicherzustellen, dass jeder Gesetzgebungsvorschlag zur Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung beiträgt;
  • Verbesserung der Art und Weise, wie eine bessere Rechtsetzung Nachhaltigkeit und digitalen Wandel angeht und fördert;
  • Einbeziehung der strategischen Vorausschau in die Politikgestaltung, um sicherzustellen, dass sie zukunftstauglich ist, etwa indem sich abzeichnenden globalen Trends im ökologischen, digitalen, geopolitischen und sozioökonomischen Kontext Rechnung getragen wird.

Nächste Schritte

Bessere Rechtsetzung ist ein gemeinsames Ziel und eine gemeinsame Verantwortung aller EU-Organe. Wir werden Kontakt zum Europäischen Parlament und zum Rat aufnehmen, was ihre Bemühungen um die Bewertung und Überwachung der Auswirkungen der EU-Gesetzgebung und der EU-Ausgabenprogramme anbelangt. Darüber hinaus werden wir bei der Gestaltung der EU-Politik enger mit lokalen, regionalen und nationalen Behörden sowie den Sozialpartnern zusammenarbeiten.

Mit der Umsetzung einiger der neuen Elemente dieser Mitteilung in die Praxis wurde bereits begonnen; dies gilt etwa für die Plattform „Fit for Future“, die Ratschläge dazu bereitstellt, wie die EU-Rechtsvorschriften so gestaltet werden können, dass sie leichter einzuhalten, effizient und zukunftstauglich sind. Andere Elemente werden in den kommenden Monaten umgesetzt. Für dieses Jahr ist unter anderem Folgendes vorgesehen:

  • die jährliche Aufwandserhebung für 2020, in der die Ergebnisse der Bemühungen der Kommission zur Verringerung der Belastungen dargelegt werden;
  • Überarbeitung der Leitlinien und des Instrumentariums für bessere Rechtsetzung, womit den neuen Elementen der Mitteilung Rechnung getragen werden soll; damit erhalten die Dienststellen der Europäischen Kommission eine konkrete Richtschnur, die bei der Ausarbeitung neuer und bei der Handhabung und Evaluierung bereits bestehender Initiativen und Vorschläge zum Tragen kommt.

Quelle: EU-Kommission