EU-Recht - 26. November 2020

Bessere Nutzung von Daten auf der Basis europäischer Werte: Kommission will mit neuen Vorschriften Vertrauen schaffen

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 25.11.2020

Datenaustausch in der EU soll in Zukunft einfacher werden. Dafür hat die EU-Kommission am 25.11.2020 einen Vorschlag unterbreitet, mit dem in einem vertrauenswürdigen europäischen Rahmen das Potenzial der ständig wachsenden Datenbestände besser ausgeschöpft werden kann. Die Exekutiv-Vizepräsidentin für ein Europa für das digitale Zeitalter, Margrethe Vestager, erklärte: „Wir wollen Unternehmen, aber auch Bürgerinnen und Bürgern die Instrumente an die Hand geben, mit denen sie die Kontrolle über ihre Daten behalten. Auch wollen wir das Vertrauen schaffen, dass Daten im Einklang mit den europäischen Werten und Grundrechten behandelt werden.“

„Angesichts der stetig wachsenden Bedeutung von Industriedaten in unserer Wirtschaft braucht Europa einen offenen, aber auch souveränen Binnenmarkt für Daten. Flankiert von den richtigen Investitionen und zentralen Infrastrukturen wird unsere Verordnung dazu beitragen, dass Europa zum weltweit führenden Datenkontinent wird“, sagte EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton.

Die Verordnung wird die Grundlage für eine neue europäische Art der Daten-Governance schaffen, die mit den Werten und Grundsätzen der EU, wie dem Schutz personenbezogener Daten (DSGVO), dem Verbraucherschutz und den Wettbewerbsvorschriften, im Einklang steht. Sie bietet eine Alternative zur Datenpraxis der großen Technologieplattformen, die sich mit ihren Geschäftsmodellen, die sich auf die Kontrolle großer Datenmengen stützen, eine große Marktmacht aneignen können.

Mit diesem neuen Ansatz, der darauf abzielt, das Vertrauen zu erhöhen, wird ein Modell vorgeschlagen, das auf der Neutralität und Transparenz der Datenmittler beruht, die als Organisationen der gemeinsamen Datennutzung oder der Zusammenführung von Daten dienen. Damit diese Neutralität gewährleistet ist, kann der Mittler für die gemeinsame Datennutzung nicht auf eigene Rechnung mit den Daten handeln (z. B. indem er sie an ein anderes Unternehmen verkauft oder sie nutzt, um mit ihrer Hilfe ein eigenes Produkt zu entwickeln) und muss strenge Anforderungen erfüllen.

Die Verordnung umfasst Folgendes:

  • Eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung des Vertrauens in die gemeinsame Nutzung von Daten, da fehlendes Vertrauen derzeit ein großes Hindernis darstellt und hohe Kosten verursacht.
  • Die Schaffung neuer EU-Vorschriften zur Neutralität, die die neuartige Funktion von Datenmittlern als vertrauenswürdige Organisatoren der gemeinsamen Datennutzung vorsehen.
  • Maßnahmen zur Erleichterung der Weiterverwendung bestimmter im Besitz des öffentlichen Sektors befindlicher Daten. So könnte beispielsweise die Weiterverwendung von medizinischen Daten die Erforschung von Heilmitteln für seltene oder chronische Krankheiten voranbringen.
  • Mittel und Wege, mit denen Europäerinnen und Europäer die Kontrolle über die Nutzung der von ihnen erzeugten Daten erlangen. Diese Erleichterungen und die größere Sicherheit erhöhen die Bereitschaft von Unternehmen und Einzelpersonen, unter klaren Bedingungen ihre Daten für das Gemeinwohl freiwillig zur Verfügung zu stellen.

Quelle: EU-Kommission