Verbraucherschutz - 13. März 2020

Bessere Absicherung für Pauschalreisen

Bundesrat, Mitteilung vom 13.03.2020

Der Bundesrat fordert, Pauschalreisende im Falle einer Insolvenz besser abzusichern. Am 13. März 2020 fasste er eine Entschließung, in der er die Bundesregierung um Prüfung bittet, welche gesetzlichen Maßnahmen erforderlich sind.

Konsequenzen aus Thomas-Cook-Pleite

Die derzeitige Höchstsumme von 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr reicht nach Ansicht des Bundesrates für die Absicherung einer Insolvenz nicht aus – das habe die Pleite der deutschen Thomas Cook-Gesellschaften gezeigt. Diese habe erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher, deren Ansprüche sich auf ca. 250 Millionen Euro belaufen.

Für einen effektiven Schutz: Systemumstellung

Die Ankündigung der Bundesregierung, nicht abgedeckte Ansprüche der Thomas-Cook-Pleite auszugleichen, begrüßt der Bundesrat. Damit Geschädigte aber zukünftig nicht mehr auf Einzelfallentscheidungen angewiesen sind, müsse das Insolvenzrecht verändert werden.

Flexiblere Höchstsumme

Um effektiveren Schutz zu gewährleisten, kommt aus Sicht des Bundesrates eine Umstellung der Insolvenzsicherung in Betracht: von der fixen Maximalsumme für den Versicherer auf eine an den Vorauszahlungen der Reisenden orientierten Versicherung für den einzelnen Veranstalter. Dieser müsste dann das Risiko in vollem Umfang versichern.

Absicherung über einen Fonds

Alternativ sei eine Fondslösung denkbar, in die jeder Pauschalreiseveranstalter proportional zu seinem Umsatz einzahlt. Berücksichtigt werden sollten so auch die Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen sowie deren Ausfallrisiken im Vergleich zu international agierenden Großkonzernen. Dies wäre nach Ansicht des Bundesrates eine branchenintern solidarische Lösung zugunsten der Reisenden.

Bundesregierung entscheidet

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Wann diese sich mit den Vorschlägen des Bundesrates beschäftigt, entscheidet sie – feste Fristvorgaben gibt es hierzu nicht.