Berufsstand - 20. März 2025

Berufsausbildung: Bayerische Rechtsanwaltskammern starten gemeinsam mit Ausbildungssiegel

BRAK, Mitteilung vom 20.03.2025

Das Qualitätssiegel „Azubi-geprüft“ soll engagierte Ausbildungskanzleien sichtbar machen und qualitativ gute Ausbildung sicherstellen. Die drei bayerischen Rechtsanwaltskammern machen sich gemeinsam stark gegen Fachkräftemangel und starteten gemeinsam mit dem Qualitätssiegel.

Die drei bayerischen Rechtsanwaltskammern Bamberg, Nürnberg und München sind am 17.03.2025 gemeinsam mit einem Qualitätssiegel für ausbildende Kanzleien gestartet. Damit reagieren sie auf rückläufige Ausbildungszahlen und die Abwanderung ausgebildeter Fachkräfte in andere Berufssparten. Das Qualitätssiegel „Azubi-geprüft“ soll engagierte Kanzleien sichtbar machen und dafür sorgen, dass sie und interessierte Auszubildende besser zueinander finden. Das Siegel bietet dabei eine Win-Win-Situation: Kanzleien, die sich zertifizieren lassen, hebt das Qualitätssiegel „Azubi-geprüft“ als attraktive Ausbilder und Arbeitgeber hervor, Bewerber haben ein Indiz für eine gewinnende und fördernde Arbeitsatmosphäre.

Das Qualitätssiegel steht dafür, dass sich die Kanzlei wertschätzenden Leitsätzen zu einer gelingenden Ausbildung mit hoher Qualität verpflichtet hat, eine faire Vergütung mindestens in Höhe der Empfehlungen der jeweiligen Rechtsanwaltskammer bezahlt und die ausbildenden Führungskräfte ausbildungsorientiert fortbildet. Verliehen wird es nur, wenn auch sich in Ausbildung befindende und aktive Rechtsanwaltsfachangestellte diese Qualität bestätigen. Sind diese Kriterien erfüllt, dürfen Kanzleien für einen Zeitraum von drei Jahren das Qualitätssiegel „Azubi-geprüft“ führen.

Initiiert wurde das Siegel von der Rechtsanwaltskammer Koblenz. Die Rechtsanwaltskammern Freiburg, Karlsruhe, Sachsen und demnächst auch Berlin bieten das Ausbildungssiegel ebenfalls an.

Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, Nachrichten aus Berlin – Ausgabe 6/2025