EU-Recht - 20. September 2022

Berichtsentwurf zum Data Act veröffentlicht

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 19.09.2022

Am 15.09.2022 veröffentlichte die Berichterstatterin Pilar del Castillo Vera (Spanien/EVP) des federführenden Industrieausschusses des EU-Parlaments ihren Berichtsentwurf zum Data Act. DATEV hat sich mit einer Stellungnahme in den Gesetzgebungsprozess eingebracht. Der Berichtsentwurf stellt eine erheblichere Verbesserung gegenüber des Kommissionsentwurfes dar.

B2G Data Sharing

Erstens soll durch den Data Act dem öffentlichen Sektor ein Recht eingeräumt werden, auf Daten der Unternehmen zuzugreifen.

Eigentlich soll die Bestimmung nur bei einem außergewöhnlichen Bedarf greifen. Jedoch ist der außergewöhnliche Bedarf von der Kommission noch so weit gefasst, dass viele Szenearien davon abgedeckt wären. Zum Bespiel würde es der Entwurf öffentlichen Stellen ermöglichen, auf Daten der Unternehmen zuzugreifen, wenn hierdurch der bürokratische Aufwand für Unternehmen (z. B. durch eine sonst greifende Berichtspflicht) reduziert werden könnte.

Insbesondere im Hinblick auf Schutzbestimmungen für Unternehmen stellt der Berichtsentwurf eine erhebliche Verbesserung dar. So darf sich das Datenverlangen einer öffentlichen Stelle nicht auf Daten beziehen, die unter das Berufsgeheimnis fallen oder sich bereits im öffentlichen Sektor befinden. Darüber hinaus muss die öffentliche Stelle dem betroffenen Unternehmen berichten, wie sie die Daten verarbeitet hat. Schließlich sind nun auch KMU von der Datenbereitstellungspflicht ausgenommen.

Cloud Switching

Zweitens sieht Data Act eine Pflicht für Cloudanbieter vor, Nutzern ihrer Dienste den Anbieterwechsel zu ermöglichen. Demnach müssten Cloudanbieter ihren Nutzern innerhalb von 30 Tagen und bei technischer Unmöglichkeit innerhalb von 6 Monaten die Datenportabilität kostenfrei über öffentliche Schnittstellen und in einem maschinenlesbaren Format ermöglichen.

Ebenso in diesem Bereich gibt es Verbesserungen. So müssen sich nun Cloud-Anbieter nicht mehr an die strenge Frist von 6 Monaten halten, in der das Cloud Switching abgeschlossen sein muss, sondern können bei technischer Unmöglichkeit einen alternativen Zeitraum benennen.

Ausblick

Der Berichtsentwurf muss nun von den Mitgliedern des Industrieausschusses abgestimmt werden. Hierbei ist noch mit einigen Änderungen zu rechnen. Der fertige Bericht stellt dann die Position des EU-Parlaments dar und ist Grundlage für die nachfolgenden Verhandlungen mit dem Rat.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel