EU-Recht - 13. Juli 2020

Berichtsentwurf über einen EU-Mechanismus für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte

BRAK, Mitteilung vom 10.07.2020

Der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des EP (LIBE) hat am 1. Juli 2020 einen Bericht über die Empfehlungen an die Europäische Kommission zur Einrichtung eines EU-Mechanismus für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte veröffentlicht.

Der zuständige Berichterstatter Michal ?ime?ka (Renew/SK) fordert in dem Berichtsentwurf, dass die Europäische Union eine umfassende Agenda zur Stärkung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte in Europa entwickeln müsse und einen umfassenden Rechtsstaatlichkeitsmechanismus schaffen solle. Besonders hervorgehoben wird für die Bedeutung des Rechtsstaatlichkeitsmechanismus der von der Kommission geplante jährliche Bericht über die Rechtsstaatlichkeit in der EU, die Bedeutung von Vertragsverletzungsverfahren, die Rechtsstaatlichkeitskonditionalität im Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und das Verfahren nach Art. 7 EUV.

Auf langfristige Sicht sei es notwendig, auch die Verträge der EU an die Erfordernisse zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit anzupassen. Der Berichtsentwurf unterstreicht darüber hinaus, dass die Rechtsstaatlichkeit in der EU derzeit vor besonderen Herausforderungen stehe, dies zeige sich anhand der erfolgten Grundrechtseinschränkungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie oder in Bezug auf Fälle von Korruption in einzelnen EU-Mitgliedstaaten.