EU-Recht - 14. August 2020

Bericht zu Bürokratieabbau: Kommission zieht positive Bilanz

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 13.08.2020

Die Europäische Union hat im vergangenen Jahr weitere Fortschritte beim Bürokratieabbau erreicht. So wurden 2019 insgesamt 31 Initiativen zur Verminderung des Bürokratieaufwands in der EU-Gesetzgebung beschlossen. 14 Evaluierungen und Fitness-Checks bestehender Rechtsvorschriften wurden abgeschlossen. Das ergibt der am 13.08.2020 vorgelegte jährliche Bericht über die Bemühungen der Europäischen Union zum Bürokratieabbau.

Der jährliche Bericht der Kommission ist Teil der
Agenda zur besseren Rechtsetzung
und des
Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT
). Weitere 79 Initiativen stehen vor der Annahme, 49 Evaluierungen laufen aktuell noch.

Maro? ?ef?ovi?, Vizepräsident für interinstitutionelle Beziehungen und Vorausschau, betonte: „Angesichts der verheerenden Auswirkungen von COVID-19 auf Menschen und Unternehmen, ist es wichtiger denn je, die Gesetzgebung effizient und zukunftsgerichtet zu gestalten. Das ist besonders wichtig für den Aufbau Europas.“

Im Mai 2020 hat die Kommission die
Plattform „Fit for Future
“ ins Leben gerufen – eine hochrangige Expertengruppe, die die Kommission dabei unterstützen soll, die geltenden EU-Rechtsvorschriften weiter zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen zu verringern. Angesichts neuer Herausforderungen wie der Digitalisierung soll die Plattform ferner dazu beitragen, die EU-Rechtsvorschriften zukunftsfähig zu gestalten. Die Plattform „Fit for Future“ löst die Plattform REFIT ab und baut auf den mit diesem Instrument gewonnenen Erfahrungen auf.

Außerdem wurde jüngst das Portal “
Ihre Meinung zählt
“ für öffentliche Konsultationen überarbeitet, damit sich Bürgerinnen und Bürger (einschließlich Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen) einfacher zu Initiativen der Kommission in wichtigen Phasen des Gesetzgebungsprozesses äußern können.

Die Kommission wird im Herbst ihre Vorschläge für eine weitere Vereinfachung und mehr Transparenz im EU-Gesetzgebungsprozess vorlegen. Sie wird auch den Grundsatz „One in, one out“ einführen, wonach jeder Legislativvorschlag, durch den eine neue Belastung entsteht, Menschen und Unternehmen von einer gleichwertigen bestehenden Belastung auf EU-Ebene in demselben Politikbereich befreien sollte.

Diese Maßnahmen werden die Bemühungen der Kommission unterstützen, ihre umwelt-, digital- und sozialpolitischen Ziele zu minimalen Kosten und unter breiter Beteiligung von Bürgern und Unternehmen zu erreichen.