BRAK, Mitteilung vom 12.02.2020
Die Bereitschaft der Rechtsanwälte, die von einem Schlichtungsverfahren betroffen sind, an dem freiwilligen Verfahren teilzunehmen, ist im Jahr 2019 weiter gestiegen, und zwar auf ca. 92 %. Diese sowie weitere statistische Angaben zu Antragseingängen, Verfahrensgegenständen, Schlichtungsvorschlägen, durchschnittlicher Verfahrensdauer sowie typische Fallkonstellationen nebst Empfehlungen zur Vermeidung derartiger Streitigkeiten finden Sie im Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstelle für das Jahr 2019.