BRAK, Pressemitteilung vom 06.11.2025
BRAK stemmt sich anlässlich JuMiKo gemeinsam mit Rechtsanwaltskammern gegen Aushöhlung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).
Den Beschlussvorschlag Bayerns zur 96. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) sehen nicht nur die deutschen Rechtsanwaltskammern kritisch, die bereits auf Landesebene Sturm gegen die beabsichtigte Aushöhlung des Rechtsdienstleistungsgesetzes gelaufen sind. Nachdem die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechtsanwaltskammern bereits zahlreiche Stellungnahmen an die Ministerinnen und Minister gerichtet haben, möchte die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) als Dachorganisation diese Position nachdrücklich auch auf Bundesebene bekräftigen.
Rechtsschutzversicherer sind als gewinnorientierte Unternehmen, die naturgemäß darauf bedacht sind, Kosten zu senken und Erträge zu steigern, völlig ungeeignet, um Mandantinnen und Mandanten unabhängig und frei zu beraten. Interessenkonflikte wären in einer solchen Form der Beratung systemisch garantiert, ohne dass dies für Verbraucherinnen und Verbraucher offengelegt würde. Anwältinnen und Anwälte wissen aus der Praxis, wie leichtfertig selbst bei anwaltlicher Vertretung Deckungszusagen zunächst verweigert werden. In einer Vielzahl von Fällen ist es allein anwaltlicher Bemühung geschuldet, die Versicherer zur vertraglich geschuldeten Kostenübernahme zu bewegen. Den Versicherern nun auch die Beratung zu übertragen, würde den Rechtsuchenden hinsichtlich willkürlicher Kostenübernahmeverweigerung geradezu schutzlos stellen und einer allein seinen Interessen dienenden Beratung berauben. Der bayerische Vorschlag verkennt die Bedeutung unabhängiger und freier Beratung, die durch berufsrechtliche Pflichten der Anwaltschaft gesichert und geschützt ist.
BRAK-Präsident Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels sieht in dem Vorstoß ein Geschenk an die Rechtsschutzversicherer zu Lasten der Rechtsuchenden:
„Was hier als verbesserter niedrigschwelliger Zugang zu Rechtsdienstleistungen verkauft werden soll, ist nichts anderes als eine Abkehr von unabhängiger Rechtsberatung. Es wird hier nicht etwa eine „Versorgungslücke“ geschlossen, sondern eine Beratungslücke eröffnet! Zu behaupten, organisatorische Trennungen innerhalb des Versicherers zwischen Deckungsprüfung und Rechtsdienstleistung könnten Interessenkonflikte vermeiden, ist reine Augenwischerei. Natürlich wird ein wirtschaftlich vernünftiger Versicherer die Eigeninteressen und die seiner Eigner über die der Mandantinnen und Mandanten stellen. Gegenteilige Behauptungen halte ich für hochgradig unseriös! Ich gehe davon aus, dass sich die Landesjustizministerinnen und -minister der Tatsache bewusst sind, dass dem Vorschlag aus Bayern eine Abkehr von unabhängiger und freier Rechtsberatung immanent ist und sie dem Plan daher eine klare Absage erteilen werden.“
Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer