Landwirtschaftliche Krankenversicherung - 3. Februar 2021

Beitragsbemessung in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 03.02.2021

Die Aufwendungen der Landwirtschaftlichen Krankenkasse werden solidarisch finanziert. Grundsätzlich sei auch eine Beitragsbemessung anhand anderer Maßstäbe denkbar, heißt es in einer Antwort (19/26165) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/25555) der FDP-Fraktion. Aber es sei gegenwärtig nicht erkennbar, dass ein anderer Beitragsmaßstab mit Blick auf die Massenverwaltung die von der Solidargemeinschaft zu leistenden Beiträge auf den einzelnen Beitragszahler besser oder gerechter verteilen würde. Auch eine Beitragsbemessung in Anlehnung an Einkommensteuerdaten hätte deutliche Schwächen bei stark schwankenden Einkommen, einkommensunabhängigen Gestaltungsmöglichkeiten durch Investitionen bzw. Abschreibungen sowie keine verlässlich planbare Beitragsbemessungsgrundlage oder die Verwendung der Durchschnittssatzgewinnermittlung nach § 13a Einkommensteuergesetz (EStG).

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 151/2021