Bundesregierung, Mitteilung vom 14.02.2025
Vier Gesetzesinitiativen mit wichtigen Maßnahmen für eine gelingende Energiewende sind nun beschlossen: Sie stärken unter anderem die Marktintegration von Photovoltaik-Anlagen, den Betrieb von Speichern und bringen die Digitalisierung voran.
Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat für ein Gesetzespaket zum Energierecht gestimmt. Darin werden neben einer stärkeren Integration von Photovoltaik in den Strommarkt und eine bessere Digitalisierung auch Maßnahmen für einen leichteren Betrieb von Stromspeichern und einfacheren Anschluss von Biogasanlagen getroffen. Zudem verlängert das Paket die Förderung von effizienten Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen.
Umgang mit Stromspitzen
Erneuerbare Energien sind nun an der Schwelle dazu, zur führenden Stromquelle zu werden. Zukünftig sollen sie zusammen mit steuerbaren Kraftwerken den gesamte Strombedarf decken. Daher müssen sie vollständig in die Strommärkte eingebunden werden. Das betrifft auch kleineren Anlagen.
Einer der Gesetzentwürfe enthält Maßnahmen als Reaktion auf die Herausforderungen, die sich aus den gelegentlichen Stromspitzen im Stromnetz ergeben. Wenn zu bestimmten Zeiten zu viel Strom aus erneuerbaren Energien im Netz zu negativen Preisen führt, sollen neue Photovoltaik-Anlagen keine staatlich geförderte Einspeisevergütung mehr erhalten. Stattdessen sollen sie ihren Strom selbst vermarkten und damit Erlöse erzielen. Dies gilt auch für kleinere Photovoltaik-Anlagen.
Ergänzend soll ein intelligenteres, digitales Stromsystem dabei helfen, das Ziel von 80 Prozent erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch im Jahr 2030 sicher und bezahlbar zu erreichen. Die wachsende Zahl von Photovoltaik-Anlagen, insbesondere auf Dächern, muss besser in das Stromsystem integriert werden, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Dafür müssen Netzbetreiber auch kleinere Anlagen im Bedarfsfall steuern können, damit diese bei kritischen Stromüberschüssen abgeregelt werden können. Das Gesetz verbessert die Wirtschaftlichkeit des Smart-Meter-Rollouts und entwickelt es weiter. Ziel ist es, die vorhandene Flexibilitäten von Stromerzeugern, Verbrauchern und Netzbetreibern besser im Netz nutzen zu können.
Sicherer und flexibler Anschluss von Biogasanlagen
Das Bioenergiepaket ändert ebenfalls das Erneuerbare-Energien-Gesetz und verbessert die Situation für viele Betreiberinnen und Betreiber von Biogasanlagen. Das betrifft vor allem Anlagen, die an die Wärmeversorgung angeschlossen werden. Biogas kann die Versorgung in Dunkelflauten-Zeiten sichern helfen und ergänzt Strom aus Wind- und Sonnenenergie. Das neue Modell weitet die Chancen auf eine Anschlussförderung aus und erhöht dazu die Menge an Ausschreibungen um 75 Prozent.
Mehr Akzeptanz für Windenergieausbau
Der Ausbau von Windenergie an Land wird zukünftig stärker gesteuert. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz ermöglicht dann einen einfacheren Antrag für einen Vorbescheid nach § 9 Absatz 1a BImSchG. Das verhindert, dass solche Flächen für Windkraft gesichert werden, die langfristig für Windenergie nicht mehr zur Verfügung stehen. Davon ausgenommen sind sogenannte Repowering-Vorhaben, also der Ersatz schon bestehender Windräder durch leistungsstärkere Modelle.
Planungssicherheit für Kraft-Wärme-Kopplung
Die Förderungen für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen werden im Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz über den 31. Dezember 2026 hinaus zu veränderten Bedingungen verlängert. Denn es sind mehr solcher Anlagen notwendig und die Betreibende benötigen Planungs- und Investitionssicherheit.
Quelle: Bundesregierung