"Gesetz zur Mobilisierung von Bauland" - 30. Juli 2020

Baulandmobilisierungsgesetz: BRAK nimmt kritisch Stellung

BRAK, Mitteilung vom 29.07.2020

Zu dem vom Bundesinnenministerium vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) hat die BRAK kritisch Stellung genommen. In Umsetzung des Koalitionsvertrags sollen mit dem Gesetz Kommunen bei der „Aktivierung“ von Bauland und bei der Sicherung bezahlbaren Wohnens unterstützt werden. Dazu sollen insb. Änderungen des Baugesetzbuches vorgenommen werden. In der Baunutzungsverordnung sollen die neue Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ eingeführt und durch Anpassung von Obergrenzen mehr Flexibilität bei der Ausweisung, insb. von Flächen für den Wohnungsbau im Hinblick auf die Bebauungsdichte ermöglicht werden. In ihrer Stellungnahme kritisiert die BRAK, dass die Regelungsvorschläge überwiegend nicht erforderlich sind, weil die Kommunen auch nach geltendem Recht bereits entsprechend handeln können. Zudem zeigt sie Systembrüche auf und bezweifelt insgesamt, ob das Bauplanungsrecht der geeignete Regelungsort ist, um eine Anreizwirkung für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu verankern.