Zivilrecht - 7. Februar 2020

Außergewöhnlich schwere Unfallfolgen – Unfallopfer 400.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen

LG Frankenthal, Pressemitteilung vom 06.02.2020 zum Urteil 4 O 494/15 vom 10.01.2020 (nrkr)

Die 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal hat dem Opfer eines Verkehrsunfalls ein Schmerzensgeld in Höhe von 400.000 Euro zugesprochen. Damit hat die Kammer ein für die Verhältnisse in Deutschland auffallend hohes Schmerzensgeld ausgesprochen und dies mit den außergewöhnlich schweren Unfallfolgen für den Verletzten begründet.

Der Kläger war als Beifahrer im Fahrzeug eines betrunkenen Fahrers schwer verletzt worden. Dieser war gegen 4:00 Uhr nachts in Lambrecht mit 1,1 ? Blutalkoholgehalt unterwegs, als er mit seinem Fahrzeug von der Straße abkam. Die Verletzungen des Klägers waren so schwer, dass sie zu einer Querschnittslähmung führten. Dass der Kläger – wie von der beklagten Versicherung behauptet – nicht angeschnallt war, sah das Gericht nach der Einholung eines Sachverständigengutachtens als nicht erwiesen an.

Ebensowenig konnte nach Auffassung des Gerichts nach der Vernehmung einer Vielzahl von Zeugen nachgewiesen werden, dass der Beifahrer bei Antritt der Fahrt erkannt hatte, dass der Fahrer alkoholisiert war. Für das Gericht stand zwar fest, dass die Beteiligten sich zu Beginn des Abends zum gemeinsamen „Vorglühen“ getroffen hatten. Es habe sich jedoch nicht aufklären lassen, ob die Beteiligten auch den weiteren Abend zusammen verbracht und Alkohol getrunken hätten.

Nachdem der Kläger inzwischen auch psychisch erheblich unter den Unfallfolgen leide und in einem Pflegeheim leben müsse, hielt die 4. Zivilkammer ein Schmerzensgeld in Höhe von 400.000 Euro für angemessen.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.