Pauschalreisevertragsrecht - 1. Juli 2020

Ausschuss nimmt Gesetzentwürfe an

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 01.07.2020

Die Annahme mehrerer Gesetzentwürfe hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz auf seiner Sitzung am 01.07.2020 empfohlen. Der Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht (19/19851) wurde mit den Änderungsbeschlüssen des Ausschusses mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD und der Fraktionen von FDP, Linken und Grünen angenommen. Die AfD-Fraktion enthielt sich.

Mit dem Gesetz soll in Ergänzung zu den zur Abmilderung der Folgen der Pandemie bereits getroffenen Maßnahmen eine Regelung geschaffen werden, die den Reiseveranstaltern die Möglichkeit eröffnet, Reisenden statt der sofortigen Rückerstattung des Reisepreises einen Gutschein im Wert der erhaltenen Vorauszahlungen anzubieten, der gegen eine etwaige Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert ist.