EU-Recht - 24. November 2020

Audiovisuelle Medien: Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und weitere Mitgliedstaaten ein

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 23.11.2020

Die Europäische Kommission hat am 23.11.2020 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und 22 weitere Mitgliedstaaten sowie das Vereinigte Königreich eingeleitet, weil sie die neuen Vorschriften zur EU-weiten Koordinierung aller audiovisuellen Medien nicht rechtzeitig umgesetzt haben. Mit diesen neuen EU-Vorschriften, die sowohl für herkömmliche Fernsehen und Abrufdienste wie auch Video-Sharing-Plattformen gelten, wird ein für das digitale Zeitalter geeigneter Rechtsrahmen geschaffen. Nachdem die Frist am 19. September 2020 endete, forderte die EU-Kommission die Mitgliedstaaten nun auf, weitere Informationen zu übermitteln. Sie haben zwei Monate Zeit, um zu reagieren. Nur Dänemark, Ungarn, die Niederlande und Schweden haben Umsetzungsmaßnahmen mitgeteilt und ihre Notifizierung für vollständig erklärt.

Hauptziele der Richtlinie sind es, den europäischen Binnenmarkt für audiovisuelle Mediendienste zu vertiefen, die kulturelle Vielfalt zu fördern, den Verbraucherschutz zu verbessern und den Medienpluralismus zu sichern. Zuschauer werden besser vor Hetze auf Video-Sharing-Plattformen geschützt. Gleichzeitig werden erstmals neue Anforderungen in Bezug auf die Unabhängigkeit der nationalen Medienregulierungsbehörden eingeführt.

Die Exekutiv-Vizepräsidentin für ein Europa für das digitale Zeitalter, Margrethe Vestager, erklärte: „Wir wollen gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Medienanbieter und einen besseren Schutz von Kindern und Verbrauchern beim Zugang zu audiovisuellen Inhalten. Außerdem wollen wir mehr Vielfalt auf Videoabrufplattformen gewährleisten und eine gerechtere audiovisuelle Landschaft schaffen. Deshalb haben wir gemeinsame Regeln. Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste erfordert all unser gemeinsames Engagement. Sie ist eine wichtige Errungenschaft, die die kulturelle Vielfalt in audiovisuellen Mediendiensten fördern wird.“

Der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar Thierry Breton ergänzte: „Vor zwei Jahren haben wir – gemeinsam mit den Mitgliedstaaten – vereinbart, die EU-Vorschriften über audiovisuelle Inhalte zu aktualisieren. Durch diese Vorschriften werden alle Zuschauer – vor allem die besonders gefährdeten, wie etwa Minderjährige – besser geschützt, die kulturelle Vielfalt gefördert und der Medienpluralismus gewahrt. Sie werden jedoch keinen dieser Vorteile bringen, solange sie nur auf dem Papier stehen. Ich appelliere an die Mitgliedstaaten, diese Vorschriften ohne weitere Verzögerungen umzusetzen, um ein sichereres, gerechteres und vielfältigeres Umfeld im Internet zu gewährleisten.“

Quelle: EU-Kommission