Zivilrecht - 10. November 2025

Asbest im Kleingarten berechtigt nicht zum Rücktritt

LG Lübeck, Mitteilung vom 10.11.2025 zum Urteil 3 O 131/22 vom 23.10.2025 (nrkr)

Asbest auf dem Dach einer Gartenlaube mag beunruhigend klingen, berechtigt aber nicht automatisch zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Das hat das Landgericht Lübeck entschieden.

Was ist passiert?

Ein Ehepaar kaufte eine gepachtete Kleingartenparzelle. Auf der Parzelle stand eine Laube mit einem Dach aus teilweise brüchigen Eternitplatten, also asbesthaltigem Material. Erst nach der Übergabe der Parzelle fiel das dem Paar auf. Sie wollten die Parzelle zurückgeben und erklärten den Rücktritt vom Kaufvertrag.

Wie hat das Gericht entschieden?

Das Landgericht Lübeck wies die Klage ab, das Paar könne den Vertrag nicht rückabwickeln. Denn Asbest auf dem Laubendach stelle für sich genommen keinen Mangel dar. Anders sei es bei Vorliegen einer konkreten Gesundheitsgefahr. Ein beauftragter Sachverständiger habe eine solche Gesundheitsgefahr hier aber nicht feststellen können. Selbst von den brüchigen Platten ginge keine nennenswerte Gefahr aus, da sich diese im Freien auf dem Dach befänden.

Das Urteil vom 23.10.2025 (Az. 3 O 131/22) ist nicht rechtskräftig.

Quelle: Landgericht Lübeck