Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 - 12. Dezember 2024

Anwaltsvergütung: Gesetzentwurf für RVG-Anpassung beschlossen

BRAK, Mitteilung vom 12.12.2024

Die lang erwartete Anpassung der gesetzlichen Anwaltsgebühren steckte seit dem Sommer fest. Interims-Bundesjustizminister Wissing sorgte nun überraschend für einen vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf des Kostenrechtsänderungsgesetzes 2025. Die BRAK setzt nun auf den Bundestag, die Gebührenerhöhung schnellstmöglich zu beschließen.

Für die seit Langem anstehende Erhöhung der gesetzlichen Anwaltsvergütung liegt seit dem Sommer ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vor; da sich das bisherige Bundeskabinett nicht einigen konnte, waren seitdem jedoch keine Fortschritte zu verzeichnen. Nach dem Bruch der Regierungskoalition Anfang November schien das Vorhaben weiterhin festzustecken. Am 11.12.2024 beschloss das Bundeskabinett überraschend den Gesetzentwurf für das Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 in Form einer Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen, um den Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen; dies geht auf die Initiative von Interims-Bundesjustizminister Volker Wissing zurück.

Vorgesehen ist danach, unverändert im Vergleich zum Referentenentwurf, dass Wertgebühren nach dem RVG um 6 % steigen, Festgebühren um 9 %. Auch die Gerichtskosten und die Gebühren für Gerichtsvollzieher, Sachverständige und Dolmetscher sollen angehoben werden. Neu aufgenommen wurde eine Anpassung der Vergütung der Verfahrensbeistände.

Der Ball liegt nun beim Deutschen Bundestag. Die BRAK hofft, dass sich das Parlament – im Sinne eines starken Rechtsstaates – der Dringlichkeit der Erhöhung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung bewusst ist und den Gesetzentwurf schnellstmöglich behandelt.

Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer