BRAK, Mitteilung vom 15.09.2023
Das EP hat am 13. September 2023 seine Position zur DAC-8-Richtlinie angenommen und sich darin für die vom EuGH geforderte Berücksichtigung des Anwaltsgeheimnisses ausgesprochen.
Die aktuelle Überarbeitung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung hat die Sicherstellung von steuerlicher Transparenz im Bereich neuer Technologien, u. a. der Krypto-Services, zum Ziel. Der Rat hatte im Mai in seiner Position bereits dem EuGH-Urteil vom 8. Dezember 2023 (C-694/30) Rechnung getragen, in dem dieser die bisher vorgesehene Meldepflicht aus der „DAC-6“ Überarbeitung der Richtlinie eines Anwaltsintermediärs an andere Intermediäre gekippt hatte. Dem kommt nun auch das EP nach. Dessen Position ist jedoch nur beratender Natur, da die Richtlinie dem Anhörungsverfahren unterliegt. Final entscheiden die Mitgliedstaaten einstimmig im Rat. Deutschland hatte die entsprechende Passage nicht umgesetzt, sodass diese Anpassung keine Auswirkungen auf die hiesige Rechtslage hat.
Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, Nachrichten aus Brüssel 16/2023