BRAK, Mitteilung vom 12.12.2024
Eine Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen scheiterte im Wachtsumschancengesetz, tauchte aber im Entwurf zum Steuerfortentwicklungsgesetz wieder auf. Das enthält vor allem Steuerentlastungen und soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. BRAK und BStBK warnen gemeinsam vor der Meldepflicht, die zusätzliche Bürokratie und eine eklatante Verletzung des Mandatsgeheimnisses brächte.
Zu den Gesetzesvorhaben, die vor Ende der Legislaturperiode noch abgeschlossen werden sollen, zählt das Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarif. Primär sollen damit Entlastungen für Familien mit Kindern und Anpassungen bei der Einkommensteuer umgesetzt werden. Der Entwurf enthält jedoch auch eine neue Meldepflicht für sog. innerstaatliche Steuergestaltungen, die von rechtlichen und steuerlichen Beraterinnen und Beratern zu erfüllen sein soll.
Der Versuch, eine derartige Meldepflicht einzuführen, ist – aus guten Gründen – bereits mehrfach gescheitert, zuletzt im Rahmen des Wachstumschancengesetzes im Jahr 2024. Die BRAK und andere Verbände hatten insbesondere betont, dass die Meldepflicht das Mandatsgeheimnis verletzen würde. Dagegen, dass die Meldepflicht nun im Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes nahezu unverändert wieder enthalten ist, hatten BRAK und andere Verbände in ihren Stellungnahmen scharf protestiert.
Im Vorfeld der Bundesratssitzung Ende September erneuerte die BRAK diese Kritik gemeinsam mit zahlreichen Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft – darunter Bundessteuerberaterkammer (BStBK), Wirtschaftsprüferkammer, Bankenverband, Deutscher Industrie- und Handelskammertag. Die Verbände kritisieren, dass die geplante Meldepflicht den von der Regierung angekündigten Bürokratieabbau konterkariert.
Aufgrund der politischen Dringlichkeit haben BRAK und BStBK sich nun nochmals mit einer gemeinsamen Stellungnahme zu Wort gemeldet. Sie warnen erneut eindringlich davor, die Meldepflicht einzuführen. Es widerspreche demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen, ein und dieselbe Angelegenheit ohne neue Argumente und einzig auf der Grundlage der Zermürbung der Entscheidungsgremien wiederholt vorzutragen und sich damit auch über die Entscheidung des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz hinwegzusetzen. Ferner verweisen sie erneut darauf, dass die Mandantschaft auf die rechts- und steuerberatenden Berufe vertrauen können muss und dass das Mandatsgeheimnis auch nach der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs besonders geschützt ist.
BRAK und BStBK fordern daher: Die Regelungen zur Einführung einer Mitteilungsplicht für innerstaatlicher Steuergestaltungen müssen aus dem Gesetzentwurf eines Steuerfortentwicklungsgesetzes gestrichen und dürfen auch in keinem weiteren Gesetzgebungsverfahren erneut aufgegriffen werden.
Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, Nachrichten aus Berlin – Ausgabe 25/2024