BRAK, Mitteilung vom 07.05.2020
In den meisten Bundesländern zählen Rechtanwältinnen und Rechtsanwälte inzwischen zu den systemrelevanten Berufen und haben daher insbesondere Zugang zur Kindernotbetreuung. Die Initiative der BRAK zeigte damit weitergehende Wirkung. BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels hatte sich Ende März mit einem Schreiben an die Bundeskanzlerin gewandt, in dem er die besondere Bedeutung der Anwaltschaft in Krisenzeiten betonte und ihre Behandlung als systemrelevant einforderte. Aus Anlass des Beschlusses des Bundes und der Länder zu Beschränkungen angesichts der Corona-Pandemie vom 15.04.2020 hat die BRAK ihre Forderung auch an die Landesregierungen und Landesjustizministerien herangetragen. Inzwischen haben etwa drei Viertel aller Bundesländer die Anwaltschaft in ihren entsprechenden Verordnungen als systemrelevant berücksichtigt. Zuletzt bestätigte dies das Bildungsministerium des Saarlandes mit Schreiben vom 06.05.2020; auch die Staatskanzlei und das Justizministerium des Freistaats Thüringen signalisierten Unterstützung.