Neubauförderung - 21. April 2022

Antragstellung für Stufe 2 der neu ausgerichteten Neubauförderung am 21.04.2022 gestartet

BMWK, Pressemitteilung vom 21.04.2022

Seit 21.04.2022 können Anträge bei der KfW für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in dem Programm „Effizienzhaus (EH, Wohngebäude) / Effizienzgebäude (EG, Nichtwohngebäude) 40-Nachhaltigkeit (EH/EG 40 NH)“ gestellt werden. Die Stufe 2 der neu ausgerichteten Neubauförderung startete am 21.04.2022 nachdem am 20.04.2022 das Budget von 1 Milliarde Euro für die Stufe 1 der Neubauförderung von effizienten Gebäuden (EH /EG 40) wenige Stunden nach Start des Programms ausgeschöpft wurde. Die Bundesregierung hatte das Programm EH/EG 40 auf eine Milliarde gedeckelt und angekündigt, dass bei Ausschöpfung der Mittel für Stufe 1 nahtlos eine zweite Stufe der Neubauförderung mit einem stärken Fokus auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit der Neubauförderung starten wird. Insgesamt gibt es drei Stufen der Neuausrichtung der energetischen Neubauförderung. Die Bundesregierung hatte am 5. April 2022 über die drei Stufen der Neuausrichtung der Neubauförderung informiert.

In Stufe 2 wird die Neubauförderung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude im Programm EH/EG 40 NH mit anspruchsvolleren Anforderungen fortgeführt. Das Programm EH/EG 40 NH ermöglicht eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG), das im Bundesbauministerium entwickelt und verantwortet wird. Das QNG ist seit Mitte 2021 bereits optionaler Teil der BEG und wird nun in Stufe 2 verpflichtend. Damit wird ein klares Signal für mehr Klimaschutz und die Neuausrichtung hin zu nachhaltigem Bauen gesetzt.

Als dritter und finaler Schritt der Neuausrichtung der Neubauförderung ist ab Januar 2023 ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ vorgesehen. Dieses Programm wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen. Die genaue Justierung des Programmes wird zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundesbauministerium aktuell erarbeitet.

Näher zu den Förderkonditionen des Programms EH / EG 40 Nachhaltigkeit (EH / EG 40 NH)

Ziel des Programms EH /EG 40 NH ist es, die Neubauförderung schrittweise immer stärker an Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Effizienz auszurichten. Das Programm EH /EG 40 NH steht als Kreditvariante zur Verfügung. Für Kommunen gibt es auch eine Zuschussvariante. Das Programm in Stufe 2 läuft bis zum 31. Dezember 2022.

Das Programm EH /EG 40 NH existierte bereits in Form eines optionalen Bonus in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). In Stufe 2 werden die Anforderungen an die Nachhaltigkeit in Form des Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) nun zur verpflichtenden Fördervoraussetzung. Damit wird ein klares Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt. Das QNG, das im BMWSB verantwortet wird, nutzt bestehende, im Markt etablierte Bewertungssysteme. Es definiert Kriterien zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen und des Primärenergiebedarfs im Lebenszyklus, aber auch Schadstoffvermeidung in Baumaterialien, zur Barrierefreiheit sowie zur Inanspruchnahme von Ressourcen und zur nachhaltigen Materialgewinnung.

Das Programm wird für Wohngebäude sowie für Nichtwohngebäude auf Basis der im Markt verfügbaren Siegelvarianten (Büro- /Verwaltungs-, Unterrichtsgebäude, Schulen, Kitas, etc.) angeboten. Weitere Siegelvarianten für Nichtwohngebäude, beispielsweise für Einkaufszentren oder Fitnessstudios, werden derzeit entwickelt und im Herbst 2022 zur Verfügung gestellt, so dass dann auch das Förderprogramm für weitere Typen von Nichtwohngebäuden schrittweise erweitert werden kann.

Die Förderung erfolgt als zinsgünstiger Kredit mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten beträgt 150.000 Euro pro Wohneinheit bei Wohngebäuden und 30 Mio. Euro bei Nichtwohngebäuden. Es werden nur noch Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien gefördert. Die Beantragung erfolgt bei der KfW über die etablierten Programmstrukturen der BEG.

Die Ausnahmeregelungen für die Betroffenen des Hochwassers 2021 in einem betroffenen Gebiet gemäß Aufbauhilfegesetz gelten weiterhin.

Nähere Informationen zum QNG finden Sie auf www.nachhaltigesbauen.de und zu den Förderkonditionen der Neubauförderung auf der Seite der KfW: www.kfw.de/beg

Quelle: BMWK