EU-Recht - 17. Oktober 2022

Anpassung der außergerichtlichen Streitbeilegung an digitale Märkte

BRAK, Mitteilung vom 14.10.2022

Die Europäische Kommission hat am 28. September 2022 eine Konsultation sowie eine Sondierung zur Anpassung der außergerichtlichen Streitbeilegung an digitale Märkte begonnen.

Die Kommission plant den Erlass einer Richtlinie zur Regelung dieses Bereichs. Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen derzeit für die alternative Streitbeilegung (Alternative Dispute Resolution, ADR), also den Rechtsschutz außerhalb eines Gerichts, vielfach private Systeme, welche die ADR-Richtlinie (RL 2013/11/EU) nicht erfüllen. Die geplante Richtlinie soll für fairen Rechtsschutz in diesem Bereich sorgen. Die Kommission plant im Rahmen ihres Arbeitsprogrammes „Durchsetzung der Verbraucherrechte“ im Jahr 2023 ein Paket zu beschließen, mit dem sowohl die ADR-Richtlinie als auch die Verordnung über Online-Streitbeilegung (VO (EU) Nr. 524/2013) modernisiert werden sollen. Mithilfe letzterer können Online-Käufer die Zustimmung von Unternehmen zur Beilegung ihrer Streitigkeiten unter Nutzung eines ADR-Verfahrens einholen. Interessenvertreter können bis zum 21. Dezember 2022 Stellung nehmen.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Brüssel Ausgabe 18/2022