Elektromobilität - 19. Februar 2020

Angepasster Umweltbonus in Kraft

Gute Nachricht für die Verbraucher und den Klimaschutz
BMWi, Pressemitteilung vom 18.02.2020

Am 18.02.2020 wurde die angepasste
Förderrichtlinie
zum Umweltbonus im Bundesanzeiger veröffentlicht, ab 19.02.2020 tritt sie in Kraft. Käuferinnen und Käufer profitieren dann von erhöhten Fördersätzen für rein elektrische Fahrzeuge und Plug-In-Hybride.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Nur eine Woche, nachdem Brüssel grünes Licht gegeben hat, steht die angepasste Richtlinie zum Umweltbonus am 18.02.2020 im Bundesanzeiger. Ab morgen können die erhöhten Fördersätze für den Kauf eines Elektroautos ausgezahlt werden. Mit dem erhöhten und verlängerten Umweltbonus wollen wir der Elektromobilität in Deutschland weiteren Schub verleihen. Der neue Umweltbonus ist eine gute Nachricht für die Verbraucherinnen und Verbraucher und den Klimaschutz.“

Der Umweltbonus wird bis zum 31. Dezember 2025 verlängert und deutlich erhöht. Bei reinen Batterieelektrofahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen bis 40.000 Euro Nettolistenpreis wird der Umweltbonus um 50 Prozent auf 6.000 Euro angehoben. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro werden 5.000 Euro gezahlt.

Für sog. Plug In-Hybride, also von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, gibt es ab jetzt 4.500 Euro Förderung bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro werden 3.750 Euro gezahlt.

Auch weiterhin teilen sich die Bundesregierung und die Industrie die Fördersummen. Der Umweltbonus gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge, die ab dem 5. November 2019 zugelassen wurden.

Anträge auf den Umweltbonus können Käuferinnen und Käufer wie gehabt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Mit der neuen Förderrichtlinie wird auch das Antragsverfahren erleichtert: Um von den erhöhten Fördersätzen zu profitieren, ist von nun an ein einmaliger Kontakt zum BAFA ausreichend.