Geldwäschebekämpfung - 8. Juli 2026

AMLA startet Konsultation zu einheitlichen Verdachtsmeldeformaten

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 08.07.2026

Die AMLA hat eine bis zum 20.09.2026 andauernde Konsultation zu einem Entwurf eines technischen Durchführungsstandards (ITS) eingeleitet. Ziel ist es, ein einheitliches Format für die Meldung von Verdachtsfällen sowie für die Bereitstellung von Transaktionsaufzeichnungen festzulegen.

Da Verdachtsmeldungen in der EU bislang hinsichtlich Struktur und Inhalt sehr uneinheitlich ausgestaltet sind, bestehen bei den FIUs erhebliche Schwierigkeiten beim Informationsaustausch und bei grenzüberschreitenden Analysen. Der ITS soll daher einheitliche und strukturierte Meldeformate schaffen, die zugleich die Besonderheiten verschiedener Sektoren, insb. des Nichtfinanzsektors, berücksichtigen. In den Anhängen wird hierzu eine detaillierte Liste von Datenpunkten festgelegt, die je Verpflichtetem zu übermitteln sind. Weitere technische Spezifikationen und die Struktur der Datenpunkte werden in einem ergänzenden Erläuterungsdokument (interpretative note) bereitgestellt.

Der Entwurf sieht zudem eine regelmäßige Überprüfung der Datenpunkte (alle vier Jahre) sowie eine Übergangszeit in zwei Phasen vor. In der ersten Phase, die zwei Jahre nach Veröffentlichung der ITS beginnt, sollen die FIUs die im Anhang festgelegten Datenpunkte auf Vollständigkeit und Korrektheit prüfen. Außerdem ist eine Gap-Analyse zwischen den bereits verwendeten Datenpunkten und den im ITS festgelegten Datenpunkten vorzunehmen. Auf dieser Grundlage wird die AMLA zusammen mit den FIUs die Anhänge überarbeiten, um ein harmonisiertes Meldeformat zu entwickeln. Dabei soll nationalen Besonderheiten, insb. im Hinblick auf zusätzliche Datenanforderungen der FIUs, Rechnung getragen werden. In der zweiten Phase erfolgt die technische Umsetzung: Die FIUs integrieren die in den Anhängen festgelegten Anforderungen in ihre nationalen Meldesysteme, während Verpflichtete diese in ihre internen Systeme übernehmen, sofern die Meldung nicht über die FIU-Meldesysteme erfolgt.

Die EU-Kommission soll die Geldwäscheverordnung bis zum 10.07.2032 überprüfen und dabei die nationalen Systeme für die Meldung von Verdachtsfällen sowie Hindernisse und Möglichkeiten für die Einrichtung eines einheitlichen EU-Meldesystems bewerten.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel