DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 06.07.2026
Die AMLA hat eine bis zum 03.09.2026 andauernde Konsultation zu Leitlinien für die kontinuierliche Überwachung einer Geschäftsbeziehung (gemäß Art. 26 Abs. 5 der Geldwäsche-Verordnung) eingeleitet. Sie sollen dazu beitragen, dass die Überwachung risikobasiert, wirksam und angemessen erfolgt und für alle Verpflichteten (im Finanz- und Nichtfinanzsektor) gleichermaßen anwendbar ist. Die finalen Leitlinien werden voraussichtlich im vierten Quartal 2026 veröffentlicht.
Die kontinuierliche Überwachung von Geschäftsbeziehungen ist ein zentraler Aspekt der Kundensorgfaltspflichten. Es wird klargestellt, dass neben der Überwachung von Transaktionen ein umfassendes Verständnis des Kundenverhaltens und der Geschäftsbeziehungen erforderlich ist. Verpflichtete sollen Kundendaten nicht nur regelmäßig, sondern auch anlassbezogen aktualisieren, um Veränderungen frühzeitig zu erkennen, die auf Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder auf Umgehungen gezielter finanzieller Sanktionen hindeuten können.
Die Leitlinien beschreiben, wie Verpflichtete Rahmenwerke für die Erkennung ungewöhnlicher oder verdächtiger Transaktionen und Aktivitäten aufbauen, anwenden und testen sollten. Dabei wird ein verhältnismäßiger und technologieneutraler Ansatz verfolgt: Je nach Größe, Geschäftsmodell und Risikoprofil können manuelle, automatisierte oder teilautomatisierte Verfahren sowie fortgeschrittene analytische Tools eingesetzt werden. Falls auf Tools zurückgegriffen wird, sollten Verpflichtete verhältnismäßige Schutzvorkehrungen und Governance sicherstellen und in der Lage sein, deren Rolle und Ergebnisse gegenüber den zuständigen Behörden zu erläutern – auch wenn auf Drittanbieter zurückgegriffen wird.
Ferner müssen Verpflichtete sicherstellen, dass Mitarbeiter, die an der Überwachung der Geschäftsbeziehung beteiligt sind, geschult sind.
Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel