EU-Recht - 8. Oktober 2019

Alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten

Bericht der EU-Kommission
BRAK, Mitteilung vom 04.10.2019

Die Europäische Kommission hat am 25. September 2019 einen Bericht über die Umsetzung der Richtlinie über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (2013/11/EG, ADR-RL) und der Verordnung über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (524/2013, ODR-VO) vorgelegt.

Mit den beiden Instrumenten soll die alternative Streitbeilegung zwischen Verbrauchern und Unternehmen und damit ein hohes Verbraucherschutzniveau gefördert werden. Nach dem Bericht konnten seit der Einrichtung der Online-Plattform im Jahr 2016 von den 120.000 Verbraucherbeschwerden 42 % direkt beigelegt werden. Nach wie vor könnten die alternativen Streitbeilegungsmechanismen aber umfassender genutzt werden. Als aktuelle Herausforderungen werden die Sensibilisierung und Wahrnehmung, die Vernetzung nationaler ADR-Stellen und die Akzeptanz durch die Händler genannt. Darüber hinaus müssten die Benutzerbedürfnisse noch besser berücksichtigt werden. Die Kommission möchte insofern im Jahr 2020 eine Konferenz veranstalten und die ADR- und ODR- Instrumente in ihrer Kommunikationskampagne zum Verbraucherrecht weiter fördern. Weiterhin soll die europäische Online-Plattform selbst weiter verbessert werden, u. a. durch gezieltere Informationen über Verbraucherrechte und Rechtsbehelfe.