DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 22.01.2026
Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des EU-Parlaments hat sich für neue EU-Vorschriften zum Einsatz von algorithmischem Management am Arbeitsplatz ausgesprochen. Im Initiativbericht vom 17.12.2025 fordert das EU-Parlament die EU-Kommission auf, einen Legislativvorschlag zur Regulierung automatisierter Überwachungs- und Entscheidungssysteme, einschließlich bestimmter KI-Anwendungen, vorzulegen.
Ziel der Initiative sei es, den Einsatz algorithmischer Systeme transparenter, fairer und sicherer zu gestalten, ohne deren potenzielle Effizienzgewinne grundsätzlich in Frage zu stellen. Der geplante Rechtsrahmen soll für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der EU gelten, auch bei Arbeitsverhältnissen über Intermediäre, und verhältnismäßig ausgestaltet sein, insbesondere mit Blick auf KMU.
Menschliche Kontrolle als Leitprinzip
Ein zentrales Element der Empfehlungen ist die Sicherstellung wirksamer menschlicher Aufsicht. Wesentliche arbeitsrechtliche Entscheidungen, etwa Einstellung oder Kündigung, Vertragsverlängerung, Vergütung oder disziplinarische Maßnahmen, sollen nicht ausschließlich automatisiert getroffen werden dürfen. Beschäftigte sollen zudem das Recht erhalten, Erläuterungen zu algorithmisch unterstützten Entscheidungen zu verlangen und eine Überprüfung zu beantragen.
Transparenz, Information und Mitbestimmung
Arbeitnehmer und ihre Vertretungen sollen umfassend darüber informiert werden, ob und wie algorithmische Systeme eingesetzt werden, welche Daten verarbeitet werden und welche Auswirkungen dies auf Arbeitsbedingungen hat. Der Bericht sieht Konsultationspflichten vor, insbesondere bei Entscheidungen zu Arbeitszeit, Leistungsbewertung oder Aufgabenverteilung. Auch in Bewerbungsverfahren sollen automatisierte Entscheidungssysteme offengelegt werden.
Datenschutz und verbotene Praktiken
Zum Schutz der Privatsphäre fordert das EU-Parlament klare Grenzen. Besonders eingriffsintensive Praktiken, wie die Verarbeitung emotionaler, psychologischer oder neurologischer Zustände, die Überwachung privater Kommunikation oder das Tracking von Beschäftigten außerhalb der Arbeitszeit, sollen untersagt werden.
Aufsicht und Arbeitsschutz
Schließlich hebt der Bericht die Rolle nationaler Behörden hervor. Zuständige Behörden sollen den Einsatz algorithmischer Managementsysteme überwachen und über ausreichende technische Expertise verfügen. Gleichzeitig sollten dem Initiativbericht zufolge KMU durch gezielte Leitlinien und Unterstützungsangebote bei der Umsetzung möglicher neuer Pflichten entlastet werden.
Nächste Schritte
Die EU-Kommission hat nun drei Monate Zeit, um zu entscheiden, ob sie einen Legislativvorschlag vorlegt oder ihre Gründe für ein anderes Vorgehen darlegt.
Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel