Sozialversicherungsrecht - 29. August 2022

ALG: Fahrverbot eines Berufskraftfahrers wegen Cannabis-Konsums – Sperrzeit rechtmäßig

SG Stuttgart, Mitteilung vom August 2022 zum Urteil S 6 AL 5194/20 vom 26.01.2022 (rkr)

Eine private Fahrt unter Cannabis-Einfluss, welche zum vorübergehenden Verlust der Fahrerlaubnis führt, rechtfertigt bei einem Berufskraftfahrer die Verhängung einer zwölfwöchigen Sperrzeit durch die Bundesagentur für Arbeit, wenn dieser hierdurch seinen Arbeitsplatz verliert und im Anschluss Arbeitslosengeld beantragt. So entschied das SG Stuttgart (Urteil vom 26.01.2022, S 6 AL 5194/20, rechtskräftig).

Der Kläger wandte sich gegen die Verhängung einer zwölfwöchigen Sperrzeit durch die beklagte Agentur für Arbeit. Er war als Kraftfahrer der Klasse CE beschäftigt gewesen. Nachdem sein Arbeitgeber ihm gekündigt hatte, weil er mit einem einmonatigen Fahrverbot belegt worden war, nachdem bei einer Verkehrskontrolle bei einer privaten Fahrt festgestellt worden war, dass er unter dem Einfluss von Cannabis gestanden hatte, beantragte er bei der Beklagten die Gewährung von Arbeitslosengeld. Diese verhängte eine zwölfwöchige Sperrzeit.

Die dagegen gerichtete Klage wurde abgewiesen, denn der Kläger habe durch sein Verhalten die Kündigung und damit seine darauffolgende Arbeitslosigkeit grob fahrlässig verursacht. Der Besitz der Fahrerlaubnis sei unabdingbare Voraussetzung für die Tätigkeit als Kraftfahrer. Der Kläger habe deshalb arbeitsvertraglich alles zu unterlassen gehabt, was zum Entzug der Fahrerlaubnis führen könne, wozu auch der Nichtverlust der Fahrerlaubnis während der Freizeit gehöre. Die Annahme einer solchen arbeitsvertraglichen (Neben)Pflicht enthalte keine unangemessene und unverhältnismäßige Einwirkung des Arbeitsrechts auf die private Lebensgestaltung von Arbeitnehmern (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.02.2011, L 8 AL 3458/10; BSG, Urteil vom 06.03.2003, B 11 AL 69/02 R.). Es entspreche zudem auch der ständigen Rechtsprechung des BSG, welcher sich die Kammer anschließe, dass eine private Trunkenheitsfahrt und entsprechend eine Fahrt unter Drogeneinfluss, die zum Verlust der Fahrerlaubnis und zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber führe, eine Verletzung des Arbeitsvertrages enthalten könne (Urteil vom 25.08.1981, 7 RAr 44/80; Urteil vom 06.03.2003 a.a.O.). Eine angeblich zugesagte Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Unternehmen habe der Kläger nicht beweisen können.

Quelle: SG Stuttgart