BRAK, Mitteilung vom 16.04.2020
Die Verordnungen und Erlasse des Bundes und der Länder zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben inzwischen eine Reihe von Gerichten beschäftigt. Unter anderem hatten die Verwaltungs- und Verfassungsgerichte Regelungen zu Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, Reiseverboten, Schließungen bestimmter Läden und Veranstaltungsverboten zu überprüfen. In der Tendenz lässt sich feststellen, dass die Rechtmäßigkeit der Verordnungen von den Gerichten überwiegend bestätigt wurde. Auf der BRAK-Informationsseite rund um die Corona-Pandemie wurde eine umfassende Rechtsprechungsübersicht ergänzt.
Neu hinzugefügt wurden außerdem Informationen der Länder zur Referendarausbildung und zu den juristischen Staatsprüfungen. Hier gab es gewisse Unsicherheiten, nachdem einzelne Länder die Einstellung von Referendarinnen und Referendaren zunächst ausgesetzt hatten.
Ergänzt wurden außerdem Hinweise der Länder zum Justizvollzug und aktuelle Informationen der EU-Kommission. Diese hat gemeinsam mit dem Europäischen Rat am 15.04.2020 einen Fahrplan für die schrittweise Aufhebung der Eindämmungsmaßnahmen vorgelegt, der u. a. die Kontrolle der EU-Binnengrenzen und die Wiederaufnahme der Wirtschaftstätigkeit betrifft.