EBIGÄndG - 22. Juni 2022

Änderungsgesetz zur Europäischen Bürgerinitiative vorgelegt

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 21.06.2022

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Gesetzes zur Europäischen Bürgerinitiative“ (20/2241) vorgelegt, der am 23.06.2022 erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Damit sollen die nach der neuen EU-Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative erforderlichen Änderungen im nationalen Recht vorgenommen werden.

Wie die Bundesregierung in der Begründung weiter ausführt, macht der Gesetzesentwurf von der Möglichkeit Gebrauch, das Mindestalter für die Unterstützung einer Europäischen Bürgerinitiative (EBI) vom Mindestalter für das aktive Wahlrecht bei Wahlen zum Europäischen Parlament abzukoppeln und auf 16 Jahre herabzusenken. Umgesetzt wird auch die in der Verordnung vorgesehene Verpflichtung der Mitgliedstaaten, eine Kontaktstelle einzurichten, die die Organisatorengruppen bei der Einleitung einer EBI durch Informationen und sonstige Hilfestellung kostenlos unterstützen. Diese Aufgabe soll dem Bundesverwaltungsamt zugewiesen werden. Daneben wird das Gesetz zur Europäischen Bürgerinitiative den Angaben zufolge um einen Bußgeldtatbestand erweitert, „da die bisherige Praxis gezeigt hat, dass es hierfür aufgrund der wachsenden Online-Beteiligungen und der damit verbundenen erhöhten Missbrauchsgefahr einen Bedarf gibt“.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 311/2022