SGB IX und SGB XII - 16. Oktober 2019

Änderungen in Sozialgesetzbüchern

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 16.10.2019

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag einen Gesetzentwurf (
19/11006
) der Bundesregierung zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX und SGB XII) angenommen. Für den Entwurf in geänderter Fassung stimmten neben den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD auch die Grünen. Die Fraktionen von AfD, FDP und Linken enthielten sich.

Mit dem Gesetz sollen vor allem gesetzliche Unklarheiten beseitigt werden, um den anstehenden Systemwechsel bei den Unterkunftskosten der besonderen Wohnform nach Paragraf 42a des SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) vorzubereiten. Dieser Systemwechsel sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2020 Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen personenzentriert ausgerichtet sein sollen und es keine Unterscheidung mehr nach ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen mehr geben soll. Die neu eingefügten Änderungen betreffen unter anderem Übergangsregelungen, damit für Leistungsberechtigte durch die Systemumstellung eine Zahlungslücke zum Jahreswechsel 2019/2020 vermieden wird. Außerdem wurde in den Entwurf eingefügt, dass auch Menschen, die ausschließlich Blindenhilfe erhalten, von dem privilegierten Erwerbsfreibetrag bei der Anrechnung von Einkommen profitieren können.