Bundesregierung, Mitteilung vom 31.07.2021
Familien mit geringem Einkommen erhalten im August einen Kinderfreizeitbonus. Die Corona-Einreiseverordnung wird verlängert und außerdem gibt es Änderungen für die Künstlersozialversicherung, den Verfassungsschutz, beim Ausländerzentralregister und im Energiebereich. Die gesetzlichen Neuregelungen im Überblick.
Familien
Unterstützung für Familien: Kinderfreizeitbonus wird ab August ausgezahlt
Kinder und Jugendliche mussten in der Corona-Pandemie besonders zurückstecken und haben viel verpasst – nicht nur in der Schule. Um Familien mit geringem Einkommen zu unterstützen, bekommen diese ab August einmalig einen Kinderfreizeitbonus von 100 Euro für jedes Kind ausgezahlt. Das Geld kann individuell für Ferien- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden.
Arbeit und Soziales
„Corona-Sonderregelung“ in der Künstlersozialversicherung
Vielen Kulturschaffenden sind in der Corona-Pandemie die Einnahmen aus ihrem künstlerischen Schaffen weggebrochen. Bis Ende 2021 können sie durch die „Corona-Sonderregelung“ monatlich bis zu 1.300 Euro zusätzlich durch nicht-künstlerische selbstständige Tätigkeiten hinzuverdienen. Die Regelung gilt seit dem 23. Juli und stellt sicher, dass ein bestehender Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung nicht infolge der COVID-19-Pandemie verloren geht.
Gesundheit
Corona-Einreiseverordnung verlängert
Weltweit ist die Infektionslage nach wie vor sehr dynamisch. Angesichts des starken Reiseverkehrs wird die Testpflicht für Einreisende ausgeweitet. Die Verordnung gilt ab 1. August.
Energie und Umwelt
Neue Verordnung konkretisiert weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien
Seit dem 20. Juli 2021 gilt die „Erneuerbare-Energien-Verordnung“. Sie enthält konkrete Regelungen, mit denen das Erneuerbare-Energie-Gesetz 2021 umgesetzt werden soll. Beispielsweise wird die Wasserstoff-Herstellung von der EEG-Umlage befreit und der Ersatz alter Windräder durch neue effiziente Anlagen erleichtert.
Mehr Geld für Agrarumweltprogramme
Wie auch in den vergangenen Jahren wird 2022 eine Umschichtung von EU-Agrarmitteln vorgenommen. Acht Prozent der sog. Direktzahlungen (1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP) werden gezielt in Programme zur Förderung von Klima- und Umweltschutzmaßnahmen, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Stärkung der ländlichen Räume (2. Säule der GAP) umgeschichtet. Das Gesetz ist am 17. Juli 2021 in Kraft getreten.
Wettbewerbsfähigkeit der Industrie sichern
Mit der „Carbon Leakage-Verordnung“ schafft die Bundesregierung einen finanziellen Ausgleich für Industrieunternehmen, sollten sie durch die nationale CO2-Bepreisung einen Nachteil im internationalen Wettbewerb haben. Die Verordnung soll verhindern, dass Produktion und Arbeitsplätze ins Ausland abwandern und CO2-Emissionen dort möglicherweise steigen.
Inneres
Neue Regeln erhöhen die Qualität
Das Ausländerzentralregister wird weiterentwickelt. Die ersten Regelungen sind in Kraft getreten, weitere folgen. Ziel ist ein zentrales Register für alle ausländerrechtlichen Dokumente. Das vermeidet die Doppelspeicherung von Daten und beschleunigt Fachverfahren, da alle zuständigen Stellen auf das Register zugreifen.
Wehrhafte Demokratie braucht wirksamen Verfassungsschutz
Das Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts sieht Ergänzungen im Recht der Nachrichtendienste vor, um schwere Bedrohungen für unseren demokratischen Rechtsstaat und die freiheitliche Grundordnung besser aufzuklären. Dazu werden die Befugnisse von Nachrichtendiensten zur sog. Quellen-Telekommunikationsüberwachung erweitert. Zudem wird der Informationsverbund zwischen Verfassungsschutz und Militärischem Abschirmdienst verbessert.
Quelle: Bundesregierung