Versorgungsausgleich - 23. Februar 2021

Änderung des Versorgungsausgleichsrechts

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 22.02.2021

Nach der Strukturreform des Versorgungsausgleichs von 2009 hat sich der Bundesregierung zufolge in der Praxis Handlungsbedarf in Teilaspekten ergeben, dem mit einem Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts Abhilfe geschaffen werden soll. Einen entsprechenden Entwurf hat die Bundesregierung jetzt vorgelegt (19/26838). Er sieht unter anderem vor, dass der Versorgungsträger ohne Zustimmung der ausgleichsberechtigten Person die externe Teilung eines Anrechts nur verlangen kann, wenn bestimmte Wertgrenzen nicht überschritten werden. Hier sollen künftig in dem Fall, dass der Versorgungsträger hinsichtlich mehrerer Anrechte aus der betrieblichen Altersversorgung die externe Teilung verlangt, die Ausgleichwerte mit Blick auf die Wertgrenzen zusammengerechnet werden. (…)

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 214/2021