Insolvenzaussetzungsgesetz - 10. September 2020

Änderung des Insolvenzaussetzungsgesetzes

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 09.09.2020

Vor dem Hintergrund der Insolvenzgefährdung vieler Unternehmen durch die Pandemie wollen CDU/CSU und SPD das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz ändern. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (19/22178) sieht vor, durch eine Änderung der Paragrafen 1 und 2 des Gesetzes die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in den Fällen der Überschuldung für den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2020 zu verlängern. Damit solle Unternehmen auch weiterhin die Möglichkeit gegeben werden, sich unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfsangebote und im Rahmen außergerichtlicher Verhandlungen zu sanieren und zu finanzieren. Die weitere Aussetzung solle nur für Unternehmen gelten, die pandemiebedingt überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind, heißt es in dem Entwurf. Welche Folgen die vorgesehene Änderung der Regelungen auf den Haushalt hat, lasse sich derzeit noch nicht beurteilen. Die erste Lesung des Entwurfs steht am 10.09.2020 auf der Tagesordnung des Bundestages.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 928/2020