Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 17.06.2021
Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes eingebracht (19/30746). Wie es darin zur Begründung heißt, sind die Gebühren des Gerichtsvollzieherkostengesetzes zuletzt zum 1. August 2013 erhöht worden. Mit Blick auf die erheblich gestiegenen Kosten für den Bürobetrieb und zur Anpassung an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung sei eine erneute Anhebung der Gerichtsvollziehergebühren geboten. (…)
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Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 802/2021