Bundesmeldegesetz - 25. September 2020

Änderung des Bundesmeldegesetzes

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 25.09.2020

Das Bundesmeldegesetz soll nach dem Willen der Bundesregierung in einer Reihe von Regelungen überarbeitet werden. Damit sollen „verschiedene melderechtliche Abläufe und einzelne Regelungen weiter verbessert und an geänderte Gegebenheiten angepasst werden“, schreibt die Bundesregierung in einem entsprechenden Gesetzentwurf (19/22774).

In der Vorlage verweist sie darauf, dass bis Ende 2022 die Verwaltungsleistungen des Melderechts elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten seien. Erstmals werde es dann möglich sein, dass Bürger selbst ihre Meldedaten über ein Verwaltungsportal aus dem Melderegister abrufen und für verschiedene Zwecke weiter nutzen. Um die für eine nutzerfreundliche Anwendung erforderlichen digitalen Prozesse bereitstellen zu können, seien teilweise Rechtsänderungen erforderlich. ebenso wie ergänzende Regelungen zu Fragen des Authentifizierungsniveaus und der anzuwendenden technischen Standards.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 1010/2020