Wettbewerbsrecht - 4. Mai 2023

Abmahnmissbrauch: Evaluierungsbericht zu Neuregelungen liegt vor

BRAK, Mitteilung vom 03.05.2023

Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs soll seit Ende 2020 missbräuchliche Abmahnungen durch Unternehmen und Verbände eindämmen. Eine Forschungsgruppe evaluierte das Gesetz im Auftrag des Bundesjustizministeriums.

Mit dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, das am 01.12.2020 in Kraft trat, sollten missbräuchliche Abmahnungen eingedämmt werden. Dazu wurden unter anderem die Anforderungen an die Geltendmachung von Ansprüchen erhöht, finanzielle Anreize für Abmahnungen verringert und der sog. fliegende Gerichtsstand eingeschränkt, also die für bestimmte Ansprüche gegebene Möglichkeit, für die Durchsetzung von Ansprüchen ein vermeintlich wohlwollendes Gericht auszuwählen. Damit sollte der verbreiteten Praxis entgegengewirkt werden, dass Unternehmen und Verbände Abmahnungen primär aussprechen, um Honorare oder Vertragsstrafen zu vereinnahmen.

Die im Gesetz eigentlich erst fünf Jahre nach seinem Inkrafttreten vorgesehene Evaluierung hat das Bundesjustizministerium bereits im Frühjahr 2022 angestoßen. Die vom Ministerium beauftragte Forschungsgruppe um Prof. Dr. Wiebe von der Universität Göttingen legte zwischenzeitlich ihren Abschlussbericht vor.

Die Ergebnisse der Studie legen nahe, dass der Gesetzgeber sein Ziel jedenfalls in gewissem Maße erreicht hat und die Zahl missbräuchlicher Abmahnungen durch die Abmahnreform reduziert werden konnte. Insbesondere bei bestimmten Arten missbräuchlicher Abmahnungen wird dem Gesetz eine gewisse Wirksamkeit attestiert. Die eingeführte Registrierungs- und Berichtspflicht für Wirtschaftsverbände hat hingegen offenbar nicht zu einer spürbaren Abnahme missbräuchlichen Abmahnungen geführt. Die Studie stützt sich allerdings auf eine begrenzt repräsentative Datenbasis, sodass weiterhin keine belastbaren Aussagen zur Situation in der Rechtspraxis möglich sind.

Die BRAK hatte sich in das Gesetzgebungsverfahren zum „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ kritisch geäußert. Aus ihrer Sicht hat die obergerichtliche und höchstrichterliche Rechtsprechung in den vergangenen Jahren gezeigt, dass Abmahnmissbrauch durchaus mit den vorhandenen rechtlichen Mitteln wirksam zu bekämpfen sei. Die BRAK wird sich nun mit den Ergebnissen der Evaluierung im Detail auseinandersetzen.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin Ausgabe 9/2023