Krankenversicherung - 19. August 2020

Ab Oktober mehr Zuschuss beim Zahnersatz

VZ Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 17.08.2020

  • Wer nicht an akuten Schmerzen leidet, die einen sofortigen Zahnersatz erfordert, für den kann es sich lohnen, mit einer planbaren Behandlung bis Oktober oder später zu warten.
  • Wer mit seinem Bonusheft nachweist, dass er jedes Jahr zur Kontrolle beim Zahnarzt war, erhält ab Oktober zudem einen höheren Bonus.
  • Patienten sollten sich vor einer Behandlung ausführlich über die Leistungen der Regelversorgung erkundigen.

Ob Krone, Brücke oder Prothese: Zahnersatz kann teuer werden. Je nach Material, Art und Umfang der Versorgung fallen bei Behandlungen schnell vierstellige Kosten an. Anders als bei vielen anderen ärztlichen Leistungen müssen Patienten bei Zahnsanierungen einen hohen Eigenanteil leisten. Ab 1. Oktober bekommen gesetzlich Krankenversicherte für Zahnersatz jedoch mehr Geld von der Krankenkasse. Der sog. Festzuschuss wird von 50 auf 60 Prozent erhöht.

Patienten erhalten von ihrer Krankenkasse mehr Geld für die Kosten bei der Regelversorgung. Als Regelversorgung wird die von allen gesetzlichen Kassen vereinbarte Basisversorgung bezeichnet, die alle nötigen Leistungen abdeckt – und zwar von der Einzelzahnlücke bis zur Vollprothese. Zusätzliche Extras wie Keramik bei Kronen oder Brücken oder ein Goldinlay müssen weiterhin aus eigener Tasche bezahlt werden.

Bonus mit Bonusheft

Wer mit seinem Bonusheft nachweist, dass er jedes Jahr zur Kontrolle beim Zahnarzt war, erhält ab Oktober zudem einen höheren Bonus. Dann steigt der Kassenzuschuss von 60 auf 70 Prozent bei einem über fünf Jahre geführten Bonusheft und von 65 auf 75 Prozent bei einem über zehn Jahre geführten Bonusheft.

Warten kann sich lohnen

Die Gelegenheit ist günstig: Wer nicht an akuten Schmerzen leidet, die einen sofortigen Zahnersatz erfordert, für den kann es sich lohnen, mit einer planbaren Behandlung bis Oktober oder später zu warten. Rechenbeispiel: Eine Brücke für einen fehlenden Zahn im Seitenzahnbereich schlägt bei der Basisversorgung aus Nicht-Edelmetall mit rund 750 Euro zu Buche. Der Zuschuss für diesen Zahnersatz steigt ab Oktober von 375 auf 450 Euro, mit Bonusheft auf bis zu 562 Euro (Beträge gerundet). Geringverdiener erhalten auf Antrag die Regelversorgung ganz ohne Zuzahlung. Bei einer Keramikbrücke oder einem Implantat erhöht sich der Eigenanteil deutlich, denn der Zuschuss bleibt gleich, aber die Gesamtkosten können auf circa 1.500 oder 3.500 Euro steigen.

Regelversorgung checken

Patienten sollten sich vor einer Behandlung ausführlich über die Leistungen der Regelversorgung erkundigen. Zahnärzte sind gesetzlich verpflichtet, Patienten über alle Alternativen aufzuklären. Dazu gehört auch die kostengünstige Regelversorgung. Wer unsicher ist, sollte außerdem vor großen Zahnersatzeingriffen eine zweite Meinung einholen und keine Behandlung ohne Kostenvoranschlag beginnen. Bei Zahnersatz ist ein Heil- und Kostenplan mit genauer Auflistung des Eigenanteils und einem Hinweis auf die Regelversorgung Pflicht.