EU-Recht - 1. September 2021

Ab 01.09.2021 gelten neue EU-Energieeffizienzlabel für Lampen

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 31.08.2021

Ab 01.09.2021 gilt in allen Geschäften und Online-Verkaufsstellen eine neue Version des EU-Energieeffizienzlabels für Glühbirnen und andere Beleuchtungsprodukte. Die wichtigste Änderung ist die Rückkehr zu einer einfacheren A-G-Skala. Die neue Skala ist strenger und so konzipiert, dass zunächst nur sehr wenige Produkte die Einstufungen „A“ und „B“ erreichen können, so dass Raum für effizientere Produkte bleibt, die nach und nach auf den Markt kommen. „Unsere Lampen und andere Beleuchtungsprodukte sind in den letzten Jahren so viel effizienter geworden, dass mehr als die Hälfte der LEDs jetzt in die Klasse A++ fallen“, so EU-Energiekommissarin Kadri Simson. „Durch die Aktualisierung der Kennzeichnung wird es für die Verbraucher einfacher zu erkennen, welche Produkte die besten ihrer Klasse sind, was ihnen wiederum hilft, Energie und Geld zu sparen. Der Einsatz energieeffizienterer Beleuchtung wird die Treibhausgasemissionen in der EU weiter senken und dazu beitragen, bis 2050 klimaneutral zu werden.“

Die Rückkehr zur A-G-Skala folgt auf die beträchtliche Verbesserung der Energieeffizienz in den letzten Jahren, die dazu geführt hat, dass immer mehr Glühbirnen und LED-Module die Label-Bewertungen A+ oder A++ nach der aktuellen Skala erreicht haben. Die energieeffizientesten Produkte, die derzeit auf dem Markt sind, werden nun in der Regel mit „C“ oder „D“ gekennzeichnet sein. Die Energieeffizienzlabel werden eine Reihe neuer Elemente enthalten, darunter einen QR-Code, der auf eine EU-weite Datenbank verweist, in der die Verbraucher weitere Einzelheiten über das Produkt finden können.

Um den Verkauf bestehender Bestände zu ermöglichen, sehen die Vorschriften einen Zeitraum von 18 Monaten vor, in dem die Produkte mit dem alten Energieeffizienzlabel weiterhin in physischen Einzelhandelsgeschäften verkauft werden können. Bei Online-Verkäufen müssen die alten Energieeffizienzlabel jedoch innerhalb von 14 Arbeitstagen durch die neuen ersetzt werden.

Die Maßnahmen folgen auf eine Neufestsetzung der Energielabel zum 1. März 2021 für vier weitere Produktkategorien – Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Fernsehgeräte (und andere externe Bildschirme). Auf der Grundlage der EU-Ökodesign-Vorschriften arbeitet die Europäische Kommission auch an der Aktualisierung der Kennzeichnung von Produkten wie Wäschetrocknern, Raumheizgeräten, Klimaanlagen, Kochgeräten, Lüftungsgeräten, professionellen Kühlmöbeln, Raumheizgeräten und Warmwasserbereitern sowie Heizkesseln für feste Brennstoffe und erwägt die Einführung neuer Energielabel für Solarpaneele.

Quelle: EU-Kommission