EU-Recht - 7. November 2022

Kommission fördert Transparenz im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften zum Nutzen aller Akteure

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 07.11.2022

Die Kommission hat heute einen Vorschlag für eine Verordnung angenommen, mit der die Transparenz im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften verbessert und die Behörden bei der Gewährleistung einer ausgewogenen Entwicklung dieses Bereichs als Teil eines nachhaltigen Tourismussektors unterstützt werden sollen.

Buchungen von kurzfristig vermieteten Unterkünften bieten zwar Vorteile für Gastgeber und Touristen, sie können jedoch Anlass zur Sorge für bestimmte lokale Gemeinschaften geben, die beispielsweise mit einem Mangel an erschwinglichem Wohnraum zu kämpfen haben. Die neuen Vorschriften werden die Erhebung und den Austausch von Daten von Gastgebern und Online-Plattformen verbessern. Dies wiederum wird als Grundlage für wirksame und verhältnismäßige lokale Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen und Chancen im Zusammenhang mit der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften dienen.

Die vorgeschlagenen neuen Vorschriften werden dazu beitragen, die Transparenz hinsichtlich der Identifizierung und der Tätigkeit von Gastgebern, die eine kurzfristige Vermietung von Unterkünften anbieten, und hinsichtlich der von ihnen einzuhaltenden Vorschriften zu verbessern sowie die Registrierung der Gastgeber erleichtern. Die Vorschriften betreffen auch die derzeitige Fragmentierung der Art und Weise, wie Online-Plattformen Daten austauschen, und sie werden letztlich dazu beitragen, illegale Angebote zu verhindern. Insgesamt wird dies zu einem nachhaltigeren Tourismus-Ökosystem beitragen und seinen digitalen Wandel unterstützen.

Neue Anforderungen an die gemeinsame Nutzung von Daten für die kurzfristige Vermietung von Unterkünften

Mit dem neuen vorgeschlagenen Rahmen soll Folgendes erreicht werden:

  • Harmonisierung der Anforderungen an die Registrierung von Gastgebern und ihren für die kurzfristige Vermietung bestimmten Unterkünfte, wenn diese Anforderungen von den nationalen Behörden eingeführt werden: die Registrierungssysteme müssen dann vollständig online und benutzerfreundlich sein. Ähnliche relevante Informationen über die Gastgeber und ihre Unterkünfte, d. h. „wer“, „was“ und „wo“ sollten verlangt werden. Beim Ausfüllen der Registrierung sollten Gastgeber eine individuelle Registrierungsnummer erhalten.
  • Präzisierung der Vorschriften, um sicherzustellen, dass Registrierungsnummern angezeigt und kontrolliert werden: Online-Plattformen müssen den Gastgebern die Anzeige von Registrierungsnummern auf ihren Plattformen erleichtern. Außerdem müssen sie stichprobenartig prüfen, ob sich die Gastgeber registrieren und die richtigen Nummern angezeigt werden. Behörden können die Gültigkeit von Registrierungsnummern aussetzen und Plattformen auffordern, Gastgeber, die gegen die Vorschriften verstoßen, von der Liste zu streichen.
  • Straffung des Datenaustauschs zwischen Online-Plattformen und Behörden: Online-Plattformen müssen Daten über die Zahl der gemieteten Übernachtungen und der Gäste einmal monatlich automatisch an die Behörden weitergeben. Für kleine Plattformen und Kleinstplattformen sind vereinfachte Möglichkeiten der Berichterstattung vorgesehen. Behörden werden diese Daten über nationale „einheitliche digitale Zugangsstellen“ erhalten können. Dies wird eine zielgerichtete Politikgestaltung unterstützen.
  • Ermöglichung der Weiterverwendung von Daten in aggregierter Form: Die im Rahmen dieses Vorschlags generierten Daten werden in aggregierter Form zu den von Eurostat erstellten Tourismusstatistiken beitragen und in den künftigen europäischen Datenraum für den Tourismus einfließen. Diese Informationen werden die Entwicklung innovativer, tourismusbezogener Dienstleistungen unterstützen.
  • Einrichtung eines wirksamen Rahmens für die Umsetzung: Die Mitgliedstaaten werden die Umsetzung dieses Transparenzrahmens überwachen und die entsprechenden Sanktionen für Verstöße gegen die Verpflichtungen aus dieser Verordnung festlegen.

Nächste Schritte

Der Kommissionsvorschlag wird nun im Hinblick auf seine Annahme vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert.

Nach seiner Annahme und seinem Inkrafttreten haben die Mitgliedstaaten eine Frist von zwei Jahren, um die erforderlichen Mechanismen für den Datenaustausch einzurichten.

Hintergrund

Der Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften wird stark durch die Plattformwirtschaft angetrieben und er ist derzeit in der EU einer schnellen Entwicklung unterworfen. Kurzfristig vermietete Unterkünfte machen etwa ein Viertel aller Touristenunterkünfte in der EU aus, und ihre Zahl nimmt in der gesamten EU deutlich zu. Dieser Trend hielt auch während der COVID-19-Krise an: Die Zahl der Buchungen kurzfristig vermieteter Unterkünfte lag in den Sommern 2020 und 2021 über dem entsprechenden Niveau von 2018. Darüber hinaus ist die Zahl der Buchungen im ersten Halbjahr 2022 gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 2021 um 138 % gestiegen. Die kurzfristige Vermietung von Unterkünften hat für das Tourismus-Ökosystem der EU, einschließlich Gästen und Gastgebern, und für viele Gemeinschaften eine herausragende Bedeutung gewonnen, was sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringt.

Der im Februar 2022 veröffentlichte Vorschlag für eine Verordnung über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften ist eine Schlüsselmaßnahme des Übergangspfads für den Tourismus. Der Vorschlag wurde in der KMU-Strategie der Kommission vom März 2020 angekündigt, um eine ausgewogene und verantwortungsvolle Entwicklung der kollaborativen Wirtschaft im gesamten Binnenmarkt unter uneingeschränkter Wahrung der öffentlichen Interessen zu fördern.

Er wird auch bestehende Instrumente ergänzen, insbesondere das Gesetz über digitale Dienste, das Online-Plattformen regelt, und die Vorschriften der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (DAC7).

Quelle: Europäische Union, 1995-2022