EU-Recht - 11. Januar 2022

47 Mio. Euro für den Schutz des geistigen Eigentums: EU vergibt Gutscheine an kleine und mittlere Unternehmen

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 10.01.2022

Die EU-Kommission und das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) haben am 10.01.2022 einen neuen KMU-Fonds der Europäischen Union eingerichtet, der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) helfen soll, ihre Rechte des geistigen Eigentums zu schützen. Unternehmen mit Sitz in der EU können über den mit 47 Mio. Euro ausgestatteten Fonds entsprechende Gutscheine erhalten. Das EUIPO verwaltet den Fonds über Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen. Die erste Aufforderung wird auf der Website des EUIPO veröffentlicht.

Finanzhilfen können während des gesamten Zeitraums 2022-2024 beantragt werden. Für den 11. Februar ist eine Sondertagung zu dem Fonds im Rahmen der Europäischen Industrietage geplant, an der interessierte KMU auch online teilnehmen können.

Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager erklärte hierzu: „Man sagt ja zu Recht ‘Klein aber oho‘, denn wenn KMU wachsen und in Bezug auf neue Technologien eine Vorreiterrolle einnehmen wollen, müssen sie ihre Erfindungen und Schöpfungen schützen, so wie es große Unternehmen tun. Neue Ideen und Fachwissen sind der wichtigste Mehrwert, den wir in der EU haben. Mit diesem Fonds möchten wir KMU dabei unterstützen, sich den Herausforderungen dieser befremdlichen Zeit zu stellen und in den kommenden Jahrzehnten stark und innovativ zu bleiben.“

Der KMU-Fonds der EU in Höhe von 47 Mio. Euro bietet folgende Unterstützung:

  • Erstattung von 90 Prozent der von Mitgliedstaaten für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums („IP-Scan-Dienste“) erhobenen Gebühren, die eine umfassende Bewertung des Bedarfs an geistigem Eigentum des antragstellenden KMU unter Berücksichtigung des Innovationspotenzials seiner immateriellen Vermögenswerte ermöglichen;
  • Erstattung von 75 Prozent der von Ämtern für geistiges Eigentum (einschließlich nationaler Ämter für geistiges Eigentum, des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum und des Benelux-Amts für geistiges Eigentum) für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern erhobenen Gebühren;
  • Erstattung von 50 Prozent der von der Weltorganisation für geistiges Eigentum für die Erlangung des internationalen Marken- und Geschmacksmusterschutzes erhobenen Gebühren;
  • Erstattung von 50 Prozent der von nationalen Patentämtern für die Eintragung von Patenten im Jahr 2022 erhobenen Gebühren;
  • mögliche Abdeckung weiterer Dienstleistungen ab 2023, z. B. die Teilerstattung der Kosten für die Neuheitsrecherche in Bezug auf Patente und für die Anmeldung von Patenten; private Beratungsleistungen im Bereich des geistigen Eigentums durch Rechtsanwälte für geistiges Eigentum (u. a. für Patenteintragungen, Lizenzvereinbarungen, Bewertungen von Rechten des geistigen Eigentums, Kosten alternativer Streitbeilegung).

Quelle: EU-Kommission