Klimaschutz - 27. Juli 2022

177,5 Mrd. Euro für Klimaschutz, Energiesicherheit und Entlastungen bei Energiekosten

BMWK, Pressemitteilung vom 27.07.2022

Das Bundeskabinett hat am 27. Juli 2022 den Regierungsentwurf für den Wirtschaftsplan des Sondervermögens im Klima- und Transformationsfonds (KTF) für 2023 sowie die Finanzplanung bis 2026 beschlossen. Neben verschiedenen Fördermaßnahmen für mehr Klimaschutz im Gebäude- und Verkehrsbereich sowie zur Absenkung der Klimagase in energieintensiven Branchen sieht der Finanzplan bis 2026 Entlastungen bei den Strompreisen von insgesamt rund 47,6 Mrd. Euro vor. So wird die Förderung der erneuerbaren Anlagen künftig nicht mehr über die EEG-Umlage als Teil des Strompreises, sondern vollständig aus KTF-Mitteln finanziert.

Für die Jahre 2023 bis 2026 plant die Bundesregierung mit Mitteln in Höhe von insgesamt 177,5 Mrd. Euro (der BMWK-Anteil liegt bei rund 85,3 %) für Maßnahmen zum Klimaschutz und für die Transformation der deutschen Wirtschaft. 2023 belaufen sich die Ausgaben auf 35,4 Mrd. Euro. Der Anteil des BMWK liegt bei 85,6 % (30,2 Mrd. Euro). Der Großteil Ausgaben fließt in die Förderung zur klimafreundlichen Gebäudesanierung. Außerdem wird mit den KTF-Mitteln die Abschaffung der EEG-Umlage finanziert. Der KTF speist sich unter anderem aus den Erlösen des Europäischen und Nationalen CO2-Bepreisung. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Klimaschutz-Einnahmen des Staates direkt in möglichst wegweisende Investitionen für wirksame Klimaschutzmaßnahmen fließen.

Die Ausgabenschwerpunkte des BMWK im KTF bis 2026 im Einzelnen:

  • Reform der Förderung für effiziente Gebäude (rund 56,3 Mrd. Euro): Die Haushaltsmittel sollen künftig hauptsächlich auf Sanierungen mit vergleichsweise hohem CO2-Einsparpotenzial pro Fördereuro konzentriert werden.
  • Abschaffung der EEG-Umlage zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen (rund 35,5 Mrd. Euro). Im Jahr 2023 werden die erwarteten, aufgrund gestiegener Börsenstrompreise hohen Vermarktungserlöse der erneuerbaren Anlagen allerdings voraussichtlich dazu führen, dass keine Zuschüsse aus Bundesmitteln nötig sind.
  • Dekarbonisierung der Industrie und Umsetzung der deutschen Wasserstoffstrategie (rund 19,9 Mrd. Euro). Dabei wird 2023 unter anderem ein Programm zur Umrüstung von Kohle- zu Gaskraftwerken aufgesetzt, die mit grünem Wasserstoff betrieben werden können.
  • Strompreiskompensation zur Entlastung der Unternehmen von den Kosten durch den Europäischen Emissionshandel (rund 12,1 Mrd. Euro)
  • Förderung für effiziente, klimafreundliche Wärmeversorgungsnetze (rund 3,8 Mrd. Euro)
  • Reform des Umweltbonus zur Förderung rein elektrisch- und brennstoffzell-betriebene Fahrzeuge (rund 3,4 Mrd. Euro)
  • Förderung für Energie- und Ressourceneffizienz (rund 3,4 Mrd. Euro).

Der Entwurf des Wirtschaftsplans wird nun zusammen mit dem Entwurf des Bundeshaushalts dem Bundestag für das parlamentarische Verfahren zugeleitet.

Mit der bereits am 23. Juni vom Bundestag beschlossenen und am 8. Juli vom Bundesrat bestätigten Änderung des EKF-Gesetzes wurde der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, den EKF in einen Klima- und Transformationsfonds (KTF) weiterzuentwickeln, um die Ausgaben aus dem Sondervermögen noch stärker auf die Ziele des Klimaschutzgesetzes und den Umbau der deutschen Wirtschaft hin zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Volkswirtschaft auszurichten.

Quelle: BMWK