Digitalisierung - 26. Oktober 2020

10 Jahre europaweite Vollstreckung von Geldstrafen und Bußgeldern

BfJ, Pressemitteilung vom 26.10.2020

Bundesamt für Justiz führt elektronisches Verfahren ein

Den zehnten Jahrestag der Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen (Rahmenbeschluss Geldsanktionen) beging das Bundesamt für Justiz (BfJ) auf besondere Weise: Erstmals wurden Vollstreckungshilfeersuchen aus den Niederlanden elektronisch nach Deutschland übermittelt.

Vor zehn Jahren, am 28. Oktober 2010, ist das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses Geldsanktionen in Kraft getreten. Seither hat sich der Rahmenbeschluss als wirksames Rechtsinstrument zur grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung erwiesen. Er stellt sicher, dass Geldstrafen und Geldbußen innerhalb der Europäischen Union auch dann vollstreckt werden können, wenn der Betroffene nicht oder nicht mehr in dem Land lebt, in dem die Sanktion verhängt wurde.

Im BfJ, der zentralen deutschen Bewilligungsbehörde für ein- und ausgehende Vollstreckungshilfeersuchen, sind zwei Referate mit der „Vollstreckungshilfe EU-Geldsanktionen“ betraut. Von 4.671 Verfahren im Jahr 2011 ist das Fallaufkommen auf über 23.000 Ersuchen im Jahr 2019 angestiegen. Insgesamt wurden seit 2010 bis zum heutigen Tag rund 150.000 ein- und ausgehende Ersuchen und damit schätzungsweise 1,5 km Papierakten bearbeitet. Die Bandbreite der Delikte erstreckt sich von Straßenverkehrsdelikten über Umwelt-, Betäubungsmittel- und Steuerkriminalität bis hin zum Menschenhandel.

Das BfJ arbeitet mit allen EU-Mitgliedstaaten zusammen. Die mit Abstand meisten Ersuchen werden aber aus den Niederlanden übermittelt. Daher hat man sich im deutsch-niederländischen Verhältnis entschieden, neue Wege zu gehen und den Empfang von niederländischen Ersuchen auf elektronischem Weg zu ermöglichen. Nachdem das erste Pilotverfahren erfolgreich übermittelt werden konnte, sollen demnächst alle – jährlich rund 10.000 – Ersuchen aus den Niederlanden elektronisch übermittelt und im BfJ zum Teil auch systemgestützt weiterbearbeitet werden können. Und so gehören 1,5 km Akten hoffentlich bald der Vergangenheit an.

Quelle: BfJ