Die Corona-Krise hat Kanzleien und DATEV einiges abverlangt. Dennoch haben wir unsere Aufgaben gut bewältigen können – zum Wohle der gesamten Wirtschaft.
Gemeinhin löst die Lektüre von Zahlen nicht unbedingt Begeisterung bei Leserinnen und Lesern aus. Nicht so bei uns Steuerberatern. Lassen Sie mich deshalb im Folgenden mit ein paar Zahlen aufwarten, die trotz zwei Jahren Corona-Krise für uns alle erstaunlich positiv sind. Nehmen wir beispielsweise die Zahl der aktuellen Gehaltsabrechnungen, die auf direkte oder indirekte Weise immer auch die Kanzleien tangieren. Hier kommt uns die Entwicklung am Arbeitsmarkt zugute, der sich nach einem Corona-bedingten Rückgang wieder im Aufwärtstrend befindet. Diesen Aufwind spüren wir bei DATEV ganz besonders. Im Dezember 2021 überstieg die Anzahl der Arbeitnehmer, die eine über DATEV erstellte Lohn- oder Gehaltsabrechnung erhielten, erstmals die monatliche Marke von 14 Millionen. Damit liegen wir sogar deutlich über dem Niveau vor der Corona- Krise.
Kanzleien am Rande der Belastbarkeit
Die Corona-Pandemie war auch der Grund für zahlreiche Gesetzesänderungen, Verordnungen und zusätzliche Einzelregelungen, geschaffen, um Unternehmen in der Krise zu helfen und zu unterstützen. Der Berufsstand und die Mitarbeiter in ihren Kanzleien kamen dadurch in den vergangenen zwei Jahren immer wieder an Belastungsgrenzen. Denn der Gesetzgeber hat dem steuerberatenden Berufsstand eine zentrale Rolle bei der Antragsstellung und Prüfung der Hilfeleistungen eingeräumt – und er leistet einen offensichtlich essenziellen Beitrag dazu, dass Deutschlands Wirtschaft vergleichsweise gut durch die Krise kommt. Unser aktuelles Corona- Barometer aus dem Februar 2022 zeigt: Gäbe es keine staatlichen Unterstützungsleistungen, wären aktuell 22 Prozent der Unternehmen insolvenzgefährdet (Sommer 2021: 13 Prozent). Doch die staatlichen Hilfen sind offensichtlich wirksam: Trotz der neuerlichen Einschränkungen zur Bekämpfung der Delta- und Omikron-Varianten bleibt das Risiko einer Insolvenz mit zwei Prozent unverändert stabil gegenüber dem Sommer 2021.
Wir wissen aus unseren Corona-Barometer-Befragungen, dass in 95 Prozent der Kanzleien Überbrückungshilfen abgewickelt werden. Der zeitliche Aufwand, die Hilfen zu beantragen, ist groß. Ein Drittel der Kanzleien gibt an, die Bearbeitung sei nicht kostendeckend zu erledigen, trotz Abzugs- beziehungsweise Förderfähigkeit der Dienstleistung. Und bei der Arbeitsbelastung ist die Tendenz steigend. Denn zahlreiche Förderinstrumente erfordern eine Schlussabrechnung, um zu viel oder zu wenig bewilligte Mittel auszugleichen. Eine intensive Nacharbeit, die mit besonderer Prüfung verbunden ist (welche Fallstricke hier drohen, erfahren Sie in einer unserer aktuellen Folgen aus dem DATEV-Podcast Hörbar Steuern).
Die Achterbahnfahrt der Corona-Regelungen hatte mit ihren Gesetzesänderungen naturgemäß eine ganze Reihe von Auswirkungen auf unsere Programme. Zum Teil mussten wir diese in äußerst knapper Zeit umsetzen. Auch hier einige Beispiele aus dem Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnungen, etwa bei den Entschädigungszahlungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Hier mussten neue Fehlzeiten, neue Lohnarten zur Berechnung für die vom Arbeitgeber allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge oder auch die Entschädigungen bei Kita- und Schulschließung aufgenommen werden. Beim Kurzarbeitergeld wurden zahlreiche erleichterte Zugangsmöglichkeiten eingeführt und das Kurzarbeitergeld selbst stufenweise angehoben.
Welche Abläufe nötig sind, bis die Software-Entwicklung überhaupt auf eine Gesetzesänderung reagieren kann, zeigt das Beispiel der Erstattung der der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung beim Kurzarbeitergeld sehr anschaulich. Das entsprechende Gesetz wurde am 13. März 2020 verkündet und einen Tag später im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Am 15. März 2020 trat das Gesetz in Kraft. Weitere acht Tage vergingen, bis das Bundesarbeitsministerium den Referentenentwurf zur Kurzarbeitergeldverordnung vorlegte. Am 25. März erließ das Ministerium dann die Verordnung. Diese klarstellenden Details gaben den Startschuss, um die neuen Regelungen in den Programmen umsetzen zu können. Eine weitere Woche später waren die Änderungen dann bereits im ersten Lohnprogramm der DATEV integriert. Inhaltlich und fachlich korrekt, wie Sie dies als Mitglieder von uns erwarten können.
Kurzfristige Anpassungen schnell gemeistert
Trotzdem möchte ich an dieser Stelle erwähnen: Dass diese Änderungen und Anpassungen so schnell vonstattengehen, dafür sind große Anstrengungen nötig. Wir haben in unserer Software-Entwicklung eine bewährte Maschinerie, die in der kurzfristigen Umsetzung von Gesetzesänderungen geübt ist. Dennoch sind solche äußerst kurzfristigen und disruptiven Anpassungen auch für uns sehr herausfordernd. Denn all diese Anstrengungen haben wir selbst unter besonderen Umständen gemeistert. Die Zahl unserer Kunden ist im Vergleich zum Vorjahr um rund 16 Prozent auf 476.000 gewachsen. Die Leistungen für unsere Kunden blieben in Zahl und Qualität die gleichen – bei annähernd konstanter Belegschaft.
Digitale Kunden im Aufwärtstrend
Im Jahr 2021 haben wir täglich etwa vier traditionelle Kanzleien auf den Weg in die Digitalisierung mitgenommen. Mittlerweile liegt der Anteil der digitalen Vorreiter bei einem Viertel. Was machen diese anders als traditionell arbeitende Kanzleien? Sie nutzen beispielsweise in der Zusammenarbeit mit ihren Mandanten DATEV Unternehmen online (DUo). Derzeit verwenden 812.000 Unternehmen DUo – ein Plus von 16.000 –, die auf diese Weise Belege mit der Kanzlei digital austauschen.
Das alles sind Zahlen und Werte, die uns Mut machen. Bei uns allen haben die zurückliegenden Monate intensiv in den Köpfen gearbeitet, und wir sehen vor allem bei den kleinen und mittleren Kanzleien einen sehr deutlichen Digitalisierungsschub. Es ist einfach so: Digitalisierung braucht seine Zeit, aber dann kann es auch sehr schnell gehen. Und dann dürfte der Blick auf die Zahlen stets zum kurzweiligen Vergnügen werden.