Datenschutz - 28. Mai 2020

Vorfahrt für sichere Daten

Die Corona-Krise fordert unserer Gesellschaft einiges ab. Da ist zum einen die gesundheitliche Gefährdung, mit der wir leben. Zum anderen aber auch die Einschränkungen einiger Grundrechte. Genau deswegen sollten wir in der Krise an unseren Werten festhalten – wozu auch die Datenschutzgrundsätze gehören.

„Diese Pandemie ist eine demokratische Zumutung.“ So hat es Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung Mitte April formuliert. Eine treffende Formulierung, musste doch die Politik von Beginn der Corona-Krise an eine stetige, vorsichtige und zugleich vorausschauende Abwägung vornehmen – zwischen dem hohen Gut der Gesundheit und Rechten, die in unserem Grundgesetz festgeschrieben sind. Rechte, die unsere Gesellschaft und unser Leben ausmachen – zum Beispiel die Bewegungsfreiheit, die Freiheit der wirtschaftlichen Betätigung oder die allgemeine Schulpflicht als Ausdruck des Menschenrechts auf Bildung.

Herausforderung für den Datenschutz

Auch der Datenschutz gehört mit seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu unseren Grundwerten. Für uns als berufsständischer Dienstleister in diesem Bereich haben Datensicherheit und Datenschutz oberste Priorität. Außergewöhnlich hohe Standards sind für uns eine Selbstverständlichkeit. Umso mehr gilt es, sich mit den Problemen von Datenschutz und Datensicherheit, die mit der Corona-Krise einhergehen, zu befassen. Beispiel mobiles Arbeiten: Die Pandemie macht es in vielen Branchen und damit auch in zahlreichen Kanzleien erforderlich, dass von daheim gearbeitet wird. Von jetzt auf gleich haben Steuerberater und Unternehmer komplett umgestellt – eine datenschutzrechtliche Herausforderung gerade mit Blick auf personenbezogene Daten. Diese müssen nicht nur vor unbefugten Zugriffen geschützt, sondern auch bei der Datenübertragung gesichert werden – was technische und organisatorische Unterstützung unabdingbar macht. Eine Aufgabe, der wir uns als Genossenschaft gestellt haben und die für uns nach wie vor Vorrang hat.

Beispiel Corona-App: Da Datenschutz und Datensicherheit zu unserem täglichen Geschäft gehören, ist es mir persönlich wichtig, auch in Krisenzeiten sensibel zu bleiben. Eine App, um Kontakte von SARS-CoV-2-Infizierten schnell zu warnen, mag in der Sache sinnvoll sein. Denn die Kontaktpersonen könnten sich kurzfristig in Quarantäne begeben und testen lassen, sodass Infektionsketten frühzeitig unterbrochen werden. Aber eine Corona-App funktioniert vor allem dann, wenn möglichst viele Menschen die App installieren. Je mehr, desto besser die verwertbare Datenmenge. Wie schwierig es ist, eine datenschutzkonforme App zu etablieren, zeigt der Weg, den die Debatte in Deutschland genommen hat. Inzwischen (Stand Ende April 2020) sind wir bei einem dezentralen Ansatz, der die notwendigen Berechnungen nicht bei einer Behörde zusammenführt, sondern auf dem Gerät des Nutzers selbst vornimmt. Ob die datenschutzrechtlichen Probleme damit gelöst sind, bleibt dahingestellt.

Europäische Standards essenziell

Angesichts der technischen Instrumente, die andere Länder einsetzen – beispielsweise ein Tracking über GPS und Gesundheitsdaten und damit einen tiefen Bruch der Privatsphäre – wäre es sinnvoll, einen europäischen Ansatz zu finden. Erste Hinweise dazu hat die EU-Kommission gegeben und damit einen Rahmen für Mindeststandards solcher Apps geschaffen. Neben der Einverständniserklärung der Nutzer zählen dazu zeitliche Befristungen der Anwendungen sowie begrenzte Speichermöglichkeiten für die Daten. Gesundheit ist ein immanent wichtiges Gut. Intelligente Technik, zum Teil sogar Künstliche Intelligenz kann uns helfen, die ­Corona-Pandemie einzudämmen. ­Jedoch dürfen wir unsere anderen gesellschaftlichen Werte nicht aus den Augen verlieren. Vor allem dann nicht, wenn die Gefahr besteht, dass die Maßnahmen unverhältnismäßig sind – oder womöglich nach der Krise nicht mehr rückgängig zu machen. Grundrechte bewähren sich gerade in einer Krise – und deswegen sind sie so schützenswert.

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Zum Autor

Prof. Dr. Robert Mayr

Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
CEO der DATEV eG; Die Genossenschaft gehört zu den größten Softwarehäusern und IT-Dienstleistern in Deutschland.
Seine Themen: #DigitaleTransformation, #DigitalLeadership, #Plattformökonomie und #BusinessDevelopment.
Seine These: „Die digitale Transformation ist keine Frage des Könnens, sondern des Wollens“

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