Die Behörden in Deutschland sind in vielen Bereichen noch so aufgestellt, wie es Anfang der 2000er-Jahre üblich war – Aktenberge, physische Einreichung von Schriftstücken und nur grundlegende Digitalisierung der Prozesse.
Dies mag an der föderalen Struktur liegen oder an mangelnder technischer Ausstattung der staatlichen Einrichtungen bei der Digitalisierung. Die Auswirkungen sind aber umfassender als lediglich fehlende Effizienz und damit Verschwendung von Steuergeldern. Vielmehr hat eine solche Aufstellung auch massive Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft. So werden gut aufgestellte Unternehmen daran gehindert, einen voll digitalisierten Workflow zu etablieren, weil immer mal wieder doch ein Schriftstück physisch im Unternehmen ankommt und somit einer Sonderregelung bedarf.
Darüber hinaus hat der Staat auch eine Lenkungsaufgabe, welcher er exemplarisch im Steuerrecht – mal gut, mal weniger gut – nachkommt. Durch eine Vorreiterrolle in der Digitalisierung und eine entsprechende Vorgabe von digitalen Prozessen für alle Bürgerinnen und Bürger könnte jedoch gerade der Digitalisierungsschub ausgelöst werden, welcher so lange politisch beabsichtigt, aber in den wenigsten Fällen bislang konsequent umgesetzt worden ist. Mal sehen, ob die neue Regierung ihr Versprechen dazu einlöst.