Im Jahr 2022 heißt es: Jetzt gilt es – die Reform der Grundsteuer nimmt konkrete Gestalt an. Auf Kanzleien kommt damit ein erheblicher Mehraufwand zu. Gut vorbereitet und optimal digitalisiert sollte der Kraftakt jedoch gelingen.
Unbürokratisch, fair und verfassungsfest: Mit diesem hohen Anspruch des Bundesministeriums der Finanzen gelten ab dem 1. Januar 2025 neue Regeln für die Grundsteuer. Die bisherigen Einheitswerte als Berechnungsgrundlage sind Geschichte, die Grundsteuer wird künftig auf der Basis des reformierten Grundsteuer- und Bewertungsrechts erhoben. Bis es so weit ist, bleibt viel zu tun: Millionen von Immobilien müssen neu bewertet und bemessen werden. Und die Abgabefrist für die Deklarationen endet bereits am 31. Oktober dieses Jahres. Allein in Bayern werden für sechs Millionen Grundstücke neue Berechnungen erstellt. Dazu kommt, dass einige Bundesländer – wie auch Bayern – eine Öffnungsklausel der Reform genutzt und eigene Modelle entworfen haben. Darüber hinaus ist von der Grundsteuer nahezu jeder betroffen: Immobilieneigentümer, Unternehmen und Vermieter gleichermaßen, aber indirekt auch Mieter, da die Grundsteuer auf die Nebenkosten umgelegt werden kann.
Kanzleien am Rande der Belastbarkeit
In der Umstellungsphase kommt die größte Arbeit jedoch auf uns Beraterinnen und Berater und auf die Finanzverwaltung zu. Denn die organisatorische und technologische Umsetzung der Reform ist eine große Herausforderung – und dies in einer Zeit, in der die Kanzleien mit den Zusatzaufgaben im Zusammenhang mit den Corona-Hilfsprogrammen mehr als ausgelastet sind. Dies in Verbindung mit den laufenden Aufgaben rund um die fälligen Jahresabschlüsse und Steuererklärungen bringt viele Berater an ihre Grenzen.
Umso wichtiger ist es, sich in dieser Situation digital aufzustellen sowie gut auf das Kommende vorzubereiten – und das rechtzeitig. Das betrifft den Inhalt der jeweiligen Regelung im betroffenen Bundesland ebenso wie den Aufbau von Know-how bei den Angestellten. Interessant dürfte beispielsweise die Frage werden, ob sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Grundsteuer befassen sollen – oder ob dafür eigens Kanzleiexperten fortgebildet und mit den entsprechenden Aufgaben betraut werden sollen. Erste Rückmeldungen aus dem Berufsstand deuten darauf hin, dass viele von Ihnen ausgewählte Mitarbeiter ausbilden und die Fälle zentral bearbeiten lassen. Selbstverständlich unterstützen wir als Genossenschaft alle Varianten.
Frühzeitige Kommunikation mit Mandantschaft
Ebenso gilt es, zu klären, wer in der Mandantschaft zu den Immobilienbesitzern gehört und mit dem Thema vertraut gemacht werden muss. Gerade bei solch weitreichenden Veränderungen ist es wichtig, dass Mandantinnen und Mandanten frühzeitig über anstehende Deklarationspflichten informiert werden. Das trifft vor allem dort zu, wo die Länder von der Möglichkeit der Allgemeinverfügung Gebrauch machen − und die Betroffenen nicht separat angeschrieben werden.
Welche Bundesländer welches Vorgehen präferieren, ist aktuell noch nicht absehbar. Die Mandanten dürften ohnehin spätestens dann an Sie herantreten, wenn sie einen Brief vom Finanzamt erhalten haben. Das sollte im Wesentlichen im Frühjahr 2022 der Fall sein. Sie haben also die Möglichkeit, Ihre Mandantschaft gleichermaßen noch vor der Tür abzuholen und die betroffenen Immobilieninhaber mit detaillierten Informationen und individuellem Service zu versorgen. Auch bei diesen Aufgaben steht DATEV selbstverständlich an Ihrer Seite, sodass Sie Ihre Kanzlei optimal und zugleich auf einfache Weise auf die Reform und die damit verbundenen Aufgaben vorbereiten können.
Digitalisierung mit partnerschaftlicher Unterstützung
Am Beispiel Grundsteuer ist zu erahnen, dass in Kürze eine Vielzahl von unterschiedlichen Regelungen auf eine große Anzahl von betroffenen Mandanten stößt. Dieser Aufwand muss innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums bewältigt werden – eine Aufgabe, die am besten mit speziell ausgerichteten Lösungen und Anwendungen sowie durchdigitalisierten Verfahrensweisen bewältigt werden kann.
In Sachen Software empfiehlt DATEV ihren Mitgliedern die Partnerlösung GrundsteuerDigital. Diese Lösung setzt das Gemeinschaftsunternehmen fino taxtech GmbH um, an dem unsere Genossenschaft die Anteilsmehrheit von 51 Prozent hält.
Schon früh hatten wir eruiert, die Aufgaben bei der Grundsteuerreform gemeinsam mit einem Partner zu stemmen. Zum einen, weil wir unseren Fokus auf die Portfolioentwicklung Richtung Cloud setzen und den Mehrwert von Kooperationen im Ökosystem nutzen wollen, zum anderen, um so spezielles Know-how und Kapazitäten für die Genossenschaft zu sichern. Daher war die Option einer Beteiligung auch immer Teil unserer strategischen Überlegungen.
Die fino-Gruppe unterstützt bereits seit mehreren Jahren als DATEV-Software-Partner unsere Genossenschaft. Nach einem intensiven Auswahlverfahren fiel in puncto Grundsteuer die Entscheidung für das Unternehmen, das eine eigene Gesellschaft gründete, um die Lösung GrundsteuerDigital zu entwickeln. Um im Sinne der Mitglieder den dauerhaften Bestand der Lösung sicherzustellen, war der Weg zu einer Mehrheitsbeteiligung schließlich logisch und konsequent. So haben wir für Sie als unsere Mitglieder ein Gemeinschaftsunternehmen geschaffen, das die Erfahrung der DATEV mit der speziellen Expertise der fino-Gruppe vereint. Mit der Mehrheitsbeteiligung legen wir das Fundament für umfassende Mitsprache bei den unternehmerischen Entscheidungen. Damit sind wir gut auf die Herausforderungen der aktuellen Reform vorbereitet.
Ob die Versprechen des Gesetzgebers auf eine möglichst unbürokratische Neuregelung der Grundsteuer den Realitätstest bestehen, lässt sich heute noch nicht absehen. Umso entscheidender ist es, jetzt diese Gelegenheit als Anstoß zu nutzen und Prozesse zu digitalisieren. So sind Sie gemeinsam mit Ihren Mandanten nicht nur auf der sicheren Seite in puncto Grundsteuer, sondern optimal aufgestellt für die Zukunft.
MEHR DAZU
finden Sie unter www.datev.de/grundsteuer