Alle elf Minuten verliebt sich ein Single über Parship – und auch Steuerberater sind ungern allein: Knapp 13 Prozent aller Kanzleien bevorzugen die Partnerschaft statt der Einzelselbstständigkeit. Gemeinsam ist man stark. In einer Partnerschaft lassen sich die vielfältigen Aufgaben einer Kanzlei leichter lösen.
Steigende Mandantenanforderungen, flexiblere Aufgabenverteilung, die Zukunftssicherheit der Kanzlei sowie die Stärkung der Marktposition oder neue Marktpotenziale optimal bearbeiten können: Die Gründe, eine Kanzleipartnerschaft einzugehen, sind vielfältig. Wer als Steuerberater allein bleibt, muss schon ein leidenschaftlicher Einzelkämpfer und echter Tausendsassa sein, um den heutigen Anforderungen umfassend gerecht zu werden. Längst reicht es nicht mehr, fachlich auf dem Laufenden zu bleiben. Die Mandanten erwarten ein möglichst breites Leistungs- sowie Beratungsportfolio, und auch intern kommen vermehrt Themen wie Personalführung, EDV, Marketing und Vertrieb sowie die steigenden Digitalisierungsanforderungen dazu.
Genau das waren auch die Überlegungen, die vor 20 Jahren in der Münsteraner Kanzlei Hennemann angestellt wurden, erinnert sich Steuerberater und Partner Ingo Hennemann: „Keiner unserer Partner hätte ein Einzelunternehmen führen wollen, da dies aufgrund der gestiegenen Anforderungen an den Beruf des Steuerberaters sowie an die Abwicklung von Urlaubs- und Arbeitszeiten sowie Mitarbeiterbetreuung zu umfangreich wäre,“ schildert der Sohn des Kanzleigründers, Ingo Hennemann, weiter. „Das Partnerschaftsmodell in Form einer Steuerberatersozietät war daher perfekt für uns.“
Licht und Schatten
Die einzelnen Partner können sich ein breiteres Fachwissen aneignen und auf ihre Spezialgebiete konzentrieren.
Einer der Hauptgründe für das Miteinander: „Die einzelnen Partner können sich ein breiteres Fachwissen aneignen und sich auf ihre Spezialgebiete konzentrieren“, erläutert Ingo Hennemann. Denn von der Spezialisierung profitieren dann nicht nur die Mandanten durch ein breites Beratungsangebot und ein fundiertes Spezialwissen, sondern auch die Kanzleikollegen, die auf ein großes kollegiales Expertentum zurückgreifen und sich selbst gezielt zu bestimmten Themen weiterbilden können.
„Durch die Partnerschaft gewinnen wir mehr Mandate und decken ein breiteres Arbeits- und Wissensfeld ab. Durch junge Partner werden auch die Anbindung an die junge Generation und eventuell neue Fragen im technischen Bereich sichergestellt“, bestätigt er sein Kanzleimodell. „Wir können viele organisatorische Aufgaben auf unterschiedliche Partner verteilen. In Urlaubszeiten ist eine Vertretung und steuerliche Beratung jederzeit uneingeschränkt für die Mandanten möglich.“ Dem einen Kollegen wurde die Leidenschaft für die fachliche Beratung in die Wiege gelegt, der andere ist eigentlich eher Unternehmer und interessiert sich für Kanzleiführung, Marketing oder Akquise. Das Partnerschaftsmodell ermöglicht den Beteiligten weitestgehend, sich auf das zu konzentrieren, was sie am liebsten machen und wofür sie auch die größten Kompetenzen mitbringen.
Die Kanzlei Hennemann begegnet einer weiteren Herausforderung des 21. Jahrhunderts in einem starken Verband: „Die Digitalisierung des Büros wird derzeit durch alle Partner gemeinsam betrieben.“ Neue technische Herausforderungen sowie das Wissen über den Umgang und deren Wartung gehören ebenfalls zu den Aufgaben, die für Kanzleien immer wichtiger werden. Das Gute an einer Partnerschaft ist, dass man sich nicht nur Anschaffungskosten, sondern auch das Wissen um den Umgang sowie die Weiterentwicklung teilen kann.
Wie in jeder zwischenmenschlichen Beziehung ist es auch in puncto Kanzleipartnerschaft entscheidend, den Richtigen zu finden (und das ist bekanntermaßen gar nicht mal so einfach). Den Partner also, auf den man sich verlassen und dem man vertrauen kann. Die Chemie und die gemeinsamen Kanzleiziele sowie deren -strategie sollten stimmen. Schließlich muss man sich in essenziellen Punkten wie Führungsstil und -grundsätzen einig sein, um eine einheitliche Führungsspitze in der Kanzlei zu bilden. Auch die Kanzlei Hennemann geht gezielt vor: „Durch die langjährige Beschäftigung der Partner vor der Ernennung wusste jeder, worauf er sich einließ, denn man kannte sowohl die Struktur des Büros als auch die persönlichen Eigenarten. So war von Anfang an klar, mit welchen Persönlichkeiten und welchen Erwartungen man an die Partnerschaft herangeht.“
Haben alle den gleichen Veränderungswillen, verfolgen die gleichen Ziele und haben ein klares Bild der Aufgaben- und Rollenverteilung? Fragen, die es zu stellen und gemeinsam zu beantworten gilt.
Was aber, wenn doch mal einer geht? Scheiden tut weh, aber wenigstens sind die Rahmenbedingungen klar: „Der Austritt von Partnern ist gesellschaftsrechtlich geregelt. Die Kündigungsfristen betragen ein Jahr zum Jahresende“, erklärt Ingo Hennemann. Ein detaillierter Gesellschaftsvertrag sollte daher die Grundlage einer jeden geschäftlichen Partnerschaft sein. Im optimalen Fall beinhaltet dieser bereits eine Kanzleibewertung und den Umgang mit den Anteilen im Erbfall sowie bei freiwilligem Ausscheiden.
Wer kriegt wie viel?
Geld: alles schön und gut; aber am Ende hat sich auch die harmonischste und beste Kanzleipartnerschaft einem gemeinsamen, zentralen Ziel verschrieben, nämlich der Erwirtschaftung von Gewinn und dessen fairer Verteilung. Klassischerweise werden die Umsätze der Partner diesen jeweils zugeordnet und nur die Gemeinkosten aufgeteilt. In Profitcenter-Gesellschaften erfolgt die Verteilung überwiegend nach dem Gewinn, den der einzelne Partner in seinem Profitcenter erzielt hat.
Kleinere Partnerschaften verteilen den Gesamtgewinn in der Regel gleichmäßig auf die Zahl der Mitarbeiter. Arbeitszeit- und Urlaub: Willst du gelten, mach dich selten – das Gegenteil ist der Fall, denn bis heute zählt in zahlreichen Kanzleien die Jahresarbeitszeit als wichtiger Erfolgsfaktor für den erzielten Umsatz. Häufig wird er sogar in der Gewinnverteilung berücksichtigt. Viel hilft viel, lautet die Devise. Umso entscheidender ist es also, sich auf eine gemeinsame Arbeitszeiten- und Urlaubsregelung zu einigen und auch langfristige Ausfälle durch Krankheiten oder beispielsweise Elternzeit zu berücksichtigen.
PARTNERSCHAFTSKONZEPTE
- Das Profitcenter
Hier werden Arbeitsmittel, Räumlichkeiten oder Technik gemeinsam genutzt – aber jeder Partner ist eigenständig und erzielt seinen eigenen Umsatz. Die direkten Kosten trägt jeder Partner selbst und die Gemeinkosten werden aufgeteilt. - One-Firm-Konzept
Die Kanzlei ist ein Wirtschaftsunternehmen, dessen Bemessungsgrundlage für die Gewinnverteilung der Gesamtgewinn ist. Dadurch stehen in den meisten Fällen eine gemeinsame Vision und das gemeinsame Wachsen im Mittelpunkt. Überdurchschnittliche Leistungen erhöhen den Gewinnanteil aller Partner – und umgekehrt.
DIE KANZLEI
Vor 33 Jahren wurde das Steuerbüro Hennemann von Udo Hennemann gegründet. In November 1998 wurde die Kanzlei umfirmiert in Kanzlei Hennemann Steuerberatersozietät GbR und Ingo Hennemann sowie Frank Buchterkirche sind als Partner mit eingestiegen. 2007 stieg Astrid Müller als Partnerin mit ein. Sie hatte während ihres Studiums als Aushilfe und später als Angestellte bis zum Bestehen der Steuerberaterprüfung im Büro gearbeitet.
Fotos: stockcam; E+, kamon_saejueng / Getty Images
MEHR DAZU
Alles rund um das Thema Partnerschaften finden Sie auf www.datev.de/kanzleimanagement
DATEV-Consulting unterstützt Sie gern beim Thema rund um Partnerschaften. Kontaktieren Sie uns gern unter: 0800 3283825.