BERATUNGEN VON DATEV FÜR STEUERBERATER - 13. Januar 2020

Unterwegs in Sachen Jahreswechsel

Vom Niederrhein bis ins Münsterland, unsere DATEV-Beraterin Daniela Kuhnekath schult gerade viele Kanzleien in Ihrer Region. Denn auch im Rechnungswesen und bei den Jahresabschlüssen gibt es einige Neuerungen, die Steuerberater kennen sollten.

Frau Kuhnekath, an welche gesetzlichen Änderungen denken Sie spontan in Bezug auf den Jahreswechsel 2019/2020?

An die E-Bilanz-Taxonomie. In jedem Wirtschaftsjahr gibt es eine neue Taxonomie mit Änderungen. Vor allem im Bereich der Personengesellschaften hatten wir in den letzten Jahren sehr viele Änderungen. Das hat sich auch auf die Software und damit auf das Buchungsverhalten der Anwender ausgewirkt.
Diese Auswirkungen werden wir wahrscheinlich auch in diesem Jahr wieder spüren. Während bei der Übermittlung der E-Bilanz mit der Vorjahrestaxonomie 6.2 noch ein Hinweis erschienen ist, ist aus diesem mit der Taxonomie 6.3 auf einmal ein Fehler geworden und der Anwender hat Schwierigkeiten die E-Bilanz an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Daneben gibt es jedes Jahr viele kleine Änderungen. In diesem Jahr ist es beispielsweise eine neue Abschreibungsart im steuerlichen Bereich, für die erhöhte Absetzung für Mietwohnungsneubau nach § 7 b EStG. Ein Sachverhalt, der auch im System korrekt erfasst werden muss, damit dieser bis zu den Steuerschnittstellen fachlich abgebildet werden kann.

Wie können Steuerberater denn den Überblick über alles Neue behalten?

Wir bieten unseren Anwendern viele Möglichkeiten, sich in die Neuerungen einzuarbeiten. Da kommt es immer ein wenig darauf an, was für den einzelnen Anwender am besten ins Konzept passt.
Es gibt beispielsweise das Lernvideo und Dialogseminar online „Fit für den Jahreswechsel Rechnungswesen und Steuern“. Ein großer Teil der Anwender nimmt aber auch sehr gerne unsere Jahreswechselschulung direkt in der Kanzlei in Anspruch. Bei dieser Art von Beratung sind unsere Mitglieder sehr flexibel, was die Inhalte angeht. Ich kann für die Kanzlei wichtige Inhalte viel stärker in den Fokus stellen und Inhalte, die in der Kanzlei nicht benötigt werden, wegfallen lassen.
Einige Kanzleien nutzen diesen Tag auch und laden noch mit DATEV selbstbuchende Mandanten ein, andere füllen den Schulungstag noch mit der Klärung offener Fragen, oder Tipps und Tricks. Wenn jemand eine größere Kanzlei hat, teilen wir diese normalerweise in zwei Gruppen auf.

Mit oder ohne Schulung: Welchen Tipp möchten Sie unseren Lesern mit auf dem Weg geben?

Auch wenn es im Arbeitsalltag wirklich sehr schwer fällt, klicken Sie nicht einfach die Programmneuerungen weg. Viele unserer Anwender haben beispielsweise nicht mitbekommen, dass es im Herbst 2018 neue Steuerschlüssel gegeben hat. Solche Änderungen sind aber für die Zukunft sehr wichtig – von daher ist meine persönliche Bitte und mein Tipp für die Zukunft: klicken Sie die Hinweise nicht einfach weg.

Vielen Dank für das Gespräch, Frau Kuhnekath.

Zur Autorin

Julia Wieland

Redaktion DATEV magazin

Weitere Artikel der Autorin