Instagram für Kanzleien - 23. August 2018

Machen Sie sich selbst ein Bild

Während Sie diesen Artikel lesen, ge­ne­riert der be­lieb­teste deutsche Insta­grammer, Toni Kroos, wahr­schein­lich um die 400 neue Follower welt­weit. Als Steuer­be­rater, Rechts­an­walt oder Wirt­schafts­prüfer sind Sie na­tür­lich kein inter­na­tional ge­feier­ter Spitzen­fuß­baller. Wahr­schein­lich werden Ihnen des­halb auch nicht zehn Millionen Fans folgen. Trotz­dem kann Insta­gram eine gute Alter­native sein, um sich zu prä­sen­tieren und Ein­blicke in den Kanzlei­alltag zu gewähren.

In nur fünf Monaten 100 Millionen neue Nutzer – es sind unglaubliche Wachs­tums­zahlen, die Instagram da heimlich, still und leise hinlegt. Die Bild- und Video-Community ist einer der Platz­hirsche auf dem Social-Media-Markt und spricht vorwiegend ein junges Publikum unter 30 mit ausgeprägtem Bewusstsein für Marken an, denen 53 Prozent der Nutzer folgen. Nachdem es für die meisten Unternehmen immer schwieriger wird, mit dem Facebook-Algorithmus um­zu­gehen, wird Instagram für Groß und Klein eine zunehmend attraktive Alternative, um auf sich aufmerksam zu machen.

Was soll denn das?

Kürzlich ermittelte eine aktuelle Studie, dass Marken im Vergleich zum Schwester­unter­nehmen Facebook ein dreimal höheres Engagement auf Instagram erzielen. Das heißt, es wird mehr geteilt, kommentiert und gelikt als anderswo.
Katrin Kuch ist Beraterin für Digitalkommunikation und empfiehlt ihren Kunden, Teil der Community zu werden – aber mit Bedacht. „Zunächst sollten Sie überlegen, was Sie mit der Kommunikation über diese Plattform erreichen möchten.“ Dazu gehört für sie in erste Linie, kritisch zu hinterfragen, ob man den Aufwand wirklich stemmen kann und möchte.
Außerdem sollte man sich klarmachen, welche Ziele verfolgt und welche Zielgruppe angesprochen werden soll. „Arbeiten Sie die dahinterstehende Strategie ordentlich aus: Möchten Sie Ihre Per­sön­lich­keit in den Vordergrund stellen? Oder möchten Sie für Ihre Kanzlei Fachthemen vermitteln; vielleicht sogar mit einem humoristischen Einsatz?“

Einfach mal machen

Generell gilt: Je häufiger, je regelmäßiger ich poste, desto präsenter bin ich.

Die Hürden, um bei Instagram einzusteigen, sind denkbar gering. Notwendig ist nur ein Smartphone, auf das man sich die App herunter­lädt. Die An­mel­dung erfolgt un­kom­pli­ziert via E-Mail-Adresse, Bild und einem kurzen Beschreibungstext. Los gehts.
„Instagram ist ein Social Network, das auf Bildern beruht und nur über mobile Endgeräte gesteuert wird. Im Vergleich zu anderen Plattformen ist hier alles auf das Ansehen ästhetischer und an­spre­chen­der Bilder reduziert“, erklärt die Beraterin weiter.
Bei mehreren Hundert Millionen Nutzern ist die Community natürlich bunt gemischt. Gemeinsam haben aber alle, dass sie auf der Suche nach Anregung und Inspiration sind. Ästhetik ist Trumpf, Sympathie ein großes Plus. Informationsbeschaffung eher Nebensache.
Sobald die Strategie steht, sollte man konkret werden. Wie häufig sollte eine Kanzlei etwas posten, um erfolgreich sein? Katrin Kuch empfiehlt: „Generell gilt: Je häufiger, je regelmäßiger ich poste, desto präsenter bin ich. Stündlich posten macht natürlich keinen Sinn. Kanzleien würde ich empfehlen, zwischen ein- bis dreimal täglich etwas zu posten. Wenn man noch mehr Themen pro Tag hat, kann man auch gut mit den Instagram-Storys arbeiten. Das wäre natürlich das Optimum. Seltener als dreimal pro Woche sollten Sie aller­dings nicht von sich hören lassen. Machen Sie am besten einen Redaktionsplan, so stellen Sie sicher, dass Sie nicht zu einseitig werden und auch dann Themen haben, wenn Ihnen mal keine kreative Idee kommt.“
Erlaubt ist, was gefällt. Trotzdem sollte man gerade bei Fotos vorsichtig sein. „Als Faustregel gilt: Teilen Sie nur, was Sie selbst fotografiert haben, also wofür Sie vollumfänglich die Bildrechte haben“, rät die Expertin zur Vorsicht. Besonders auf Persönlichkeitsrechte ist zu achten, das heißt, ob beispielsweise die Personen auf dem Bild ihre Zustimmung gegeben haben, das Bild zu ver­öf­fent­lichen. Und selbst­ver­ständ­lich sollten keine Verträge oder sonstige vertrauliche Dinge gepostet werden.“

#Wen_interessiert_das_alles?

Die meisten Kanzleien werden zunächst mit sehr wenigen Followern starten. Um sich möglichst zügig eine relevante Community aufzubauen, sollten qualitativ hochwertige und ästhetische Bilder gepostet werden: „Das Bild transportiert den ganzen Inhalt. Ist es nicht ansprechend, ins­pi­rie­rend oder langweilig, dann wird weitergescrollt“, erklärt Kuch. Das ist aber umgekehrt auch der große Vorteil von Social-Media-Plattformen, dass nämlich auch mal weniger perfekte Inhalte schnell wieder vergessen und einfach weggescrollt werden. Keine Angst also vor Fehlern.
„Instagram ist eine Plattform, die extrem über Hashtags, also Verschlagwortung, funktioniert“, weiß der Social-Media-Profi. „Man kann diesen auch folgen, daher lohnt es sich, diese ein­zu­setzen.“ Sieben bis 30 Hashtags pro Post empfiehlt Kuch ihren Kunden. Am einfachsten ist es, wenn man die am häufigsten verwendeten auf dem Smartphone – in einer Notiz – speichert, um sie dann bei Bedarf einfach einzufügen.
Aber auch die Interaktion mit anderen Insta­gram­mern ist wichtig: Liken, kommentieren und erwähnen Sie andere Accounts und deren Inhalte. Das wird maßgeblich auf die „Follow-Refollow“-Statistik einzahlen. „Wenn man neu ist, sollte man möglichst allen Leuten folgen, von denen man etwas lernen kann und die einen inspirieren.“

Haben Sie das gesehen?

Besonders für die Erfolgskontrolle eignet sich der Instagram Business Account. Ein großer Vorteil sind hier nämlich die ­diversen Statistiken, wie beispielsweise die Abonnentenanzahl und deren Veränderung gegenüber der Vorwoche, Im­pres­sio­nen, Reichweiten, Profilaufrufe und Web­seiten­klicks der letzten sieben Tage sowie Ge­schlech­ter­ver­teilung, Alter und Herkunftsorte oder Uhrzeiten und Tage, an denen die Follower online sind.
Rund 1.000 Follower hält Katrin Kuch für ein realistisches Ziel für klein- bis mittel­stän­dische Kanzleien. Vielleicht bekommt Toni Kroos bei dieser Vorstellung nicht das große Zittern – findet aber so seinen nächsten Steuerberater.

Übrigens

Seit sechs Jahren ist DATEV auf einem eigenen Instagram-­Account tätig: www.instagram.com/dateveg.

UNSERE GESPRÄCHSPARTNERIN

KATRIN KUCH ist Beraterin für Digitalkommunikation in München. Als Kommuni­ka­tions­de­signe­rin und Medien­wis­sen­schaft­lerin ana­ly­siert die Wirk­me­cha­nis­men von Kom­muni­kation immer auch unter vi­suel­len Aspekten.

www.katrinkuch.de

GUT ZU WISSEN

Instagram-Stories:

Fotos oder Videos, die außerhalb des Feeds im oberen Bereich dar­ge­stellt werden und auch nicht dem Algorithmus unterliegen. Die Stories werden automatisch nach 24 Stunden gelöscht. In der Regel geben sie Einblick in den Alltag. Im Gegensatz zu regulären Instagram-Posts können hier Links hinterlegt werden.

Instagram Business Account:

Die neuen Unternehmensprofile sind eine kostenlose Funktion für Nutzer, die auf Instagram als Unter­nehmen oder Marke zu erkennen sein möchten. Der Insta­gram Busi­ness Account verfügt über aus­führ­lichere Profil­in­for­ma­tionen, als dies vorher der Fall war. Mit­hilfe eines Kontakt-Buttons wird Kunden die Kontakt­auf­nahme mit dem Unter­nehmen er­leichtert.

MEHR ZUM THEMA

Auch unser IT-Club beschäftigt sich in der Herbstrunde intensiv mit dem Thema Social Media. Unter der Adresse www.datev.de/it-club finden Sie alle aktuellen Termine sowie die Agenda.

ILLUSTRATION

Schwarwel. Der Karikaturist, Cartoonist und Comiczeichner hat in diesem Jahr auf dem Internationalen Comic Salon Erlangen zwei Workshops für DATEV moderiert

Zur Autorin

Astrid Schmitt

Redaktion DATEV magazin

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